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Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
Im Rechtsstreit um die Vergabe des Auftrags für die bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Freitag eine erste Entscheidung gefällt. Trotz der Beschwerde eines unterlegenen Bieters darf demnach der Zuschlag erteilt werden. Über die Beschwerde selbst soll erst nach der mündlichen Verhandlung am 18. Oktober entschieden werden.
Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder beschloss im November vergangenen Jahres die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Leistungen des Staats sollen so nicht mehr in bar, sondern über die Bezahlkarte fließen. Damit sollen Anreize für die Flucht nach Deutschland verringert werden. Bundestag und Bundesrat gaben im April grünes Licht.
An dem Vergabeprojekt zur zentralen Beschaffung einer Karte beteiligten sich 14 Bundesländer. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beschlossen jeweils ein eigenes System. Für den Vergabeprozess der anderen Länder ist der öffentliche Dienstleister Dataport zuständig. Nach dem Karlsruher Urteil soll die Arbeitsgemeinschaft der 14 Länder nun Dataport zufolge ab kommender Woche entscheiden, wie es weitergeht.
Nach einer ersten Entscheidung über die Auftragsvergabe der Karte für die 14 Länder wandten sich mehrere unterlegene Bieter zunächst an die Vergabekammer Baden-Württemberg. Diese wies die Nachprüfung aber Mitte August zurück.
Dagegen legte ein unterlegener Bieter Ende August wiederum Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Diese hatte zunächst eine aufschiebende Wirkung von zwei Wochen. In diesem Zeitraum durfte die Entscheidung der Vergabekammer nicht umgesetzt werden, wie das Gericht mitteilte. Sie durfte noch keinen Auftrag erteilen.
Der unterlegene Bieter beantragte außerdem, diese aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu verlängern. Das lehnte das Gericht nun ab. Bei der Abwägung möglicher Folgen, wenn sich die Auftragsvergabe weiter verzögere, seien die Nachteile gewichtiger. Die Entscheidung der Vergabekammer von Mitte August sei damit umsetzbar, und das bislang bestehende Zuschlagsverbot entfalle.
Z.AlNajjar--SF-PST