-
Calgary testet Schneepflug mit Flügeln für schnellere Straßenfreigabe
-
Tyler Kolek bezeichnet Taylor Swift als 'falschsten' Knicks-Fan
-
GDF legt 420 Prioritätsprojekte für Bundesmittel 2027 vor
-
ديريك ديفيز: فنان من ويست أوكلاند يرسم الهوية السودانية والنضال عبر اللوحات
-
إيتا إيروايزز تتفق على 180 خروجاً طوعياً مع نقابات العمال
-
Rewilding Portugal تتقدم بطلب لتمويل دولي لاستعادة موائل القندس الأوروبي
-
مهرجان 'لاكسموراليس' يحول القصر البحري الملكي القديم في لندن إلى عالم ضائع
-
الاتحاد الأوروبي يوافق على استحواذ JD.com على Ceconomy بشروط
-
تركيا وجنوب أفريقيا تعززان الشراكة الاستراتيجية عبر لجنة ثنائية جديدة
-
بداية عرض أنمي Devil's Crest على بريم فيديو في 6 نوفمبر
-
مهرجان بايرسبرون للمذاق الرفيع يفتتح بقمة مع دانيش شيك
-
منظمة الحقوق الرقمية تتحدى شرعية أوامر إزالة المحتوى من شرطة دلهي أمام المحكمة العليا
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
Hochtief meldet Rekordaufträge von 90 Milliarden Euro
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Rheinmetall senkt Prognose: Aktie bricht ein trotz starkem Umsatz
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
انتهاء فترة الانخفاض في أسعار الإيجار في فانكوفر لأول مرة منذ ثلاث سنوات
Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
Die Ausweisung eines tunesischen Imams aus Deutschland ist einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen rechtens. Eine Klage des Manns gegen die Entscheidung wies das OVG wegen "besonders schwerwiegender Ausweisungsinteressen" ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Ihm werden die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der öffentliche Aufruf zur Gewaltanwendung und der Aufruf zu Hass gegen Teile der Bevölkerung vorgeworfen.
Der 1975 geborene Tunesier reiste laut OVG 2001 zum Studium nach Deutschland ein und ist seit 2006 als Imam im Islamischen Kulturzentrum Bremen tätig. Er hat vier Kinder, von denen er aber getrennt lebt. 2021 wurde er durch den Bremer Senat aus Deutschland ausgewiesen und mit einem 20-jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt. Zudem wurde ihm die Abschiebung angedroht.
Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage des Manns hatte in erster Instanz Erfolg. Das Bremer Verwaltungsgericht gab der Klage statt und hob die entsprechenden Bescheide des Innensenats auf. Im Berufungsverfahren vor dem OVG wurde nun hingegen die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestätigt. Das 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde aber für rechtswidrig erklärt. Darüber muss das Bremer Innenressort nun neu entscheiden.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte das Urteil. "Solche Personen vergiften das gesellschaftliche Klima", erklärte er. Sie lehnten die westliche Rechts- und Werteordnung völlig ab und hetzten Menschen mit unabsehbaren Folgen gegen Teile der Bevölkerung auf. "Die wiederholten Aufrufe zum Hass gefährden unsere aller Sicherheit und stellen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dar", erklärte Mäurer.
B.Khalifa--SF-PST