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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will anders als berichtet keine Triage-Regelung treffen, die den Abbruch einer Intensiv-Behandlung im Krankenhaus zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen erlaubt. Diese "Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar", erklärte Lauterbach am Montag in Berlin. Sie sei weder Ärzten, noch Patienten oder Angehörigen zuzumuten. "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben."
Und selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein, fügte Lauterbach hinzu. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zur Triage aus dem vergangenen Jahr "müssen wir den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie allerdings ausleuchten", sagte Lauterbach. "Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in Kürze vor."
"Triage-Entscheidungen waren in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag", betonte Lauterbach. Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen sei es gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. "Das soll auch in Zukunft so bleiben."
Berichten zufolge sah ein Gesetzentwurf von Lauterbach zunächst vor, dass eine Intensivbehandlung zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen abgebrochen werden kann, wenn dem drei Ärzte zustimmen. Gegen dieses Vorhaben gab es aber Protest der Grünen. "Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach", sagte deren Abgeordnete Corinna Rüffer.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das Behinderte im Fall einer pandemiebedingten Triage vor Diskriminierung schützen soll. Dabei soll es aber nur um die Ex-Ante-Triage gehen. Dabei wird bei begrenzten Kapazitäten vorab entschieden, wer behandelt wird und wer nicht.
S.Abdullah--SF-PST