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Bundesregierung will stärker gegen Scheinvaterschaften vorgehen
Die Ampel-Koalition will stärker gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Bei Scheinvaterschaften erkennen deutsche Männer - teilweise gegen Geld - Vaterschaften an, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch können Kind und Mutter sowie gegebenenfalls Geschwister die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Verbunden ist damit auch ein Anspruch auf Sozialleistungen.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollen mit ihrem Gesetzentwurf nun ein verschärftes Prüfverfahren einführen. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung eines Kindes demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können.
Den Ministerien für Justiz und Inneres zufolge haben die Ausländerbehörden zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 1769 mögliche Missbrauchsfälle bearbeitet. Rund 290 davon wurden als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bewertet. Weitere 1800 Fälle wurden in den deutschen Auslandsvertretungen geprüft. Beide Ministerien gehen insgesamt von einer hohen Dunkelziffer bei Scheinvaterschaften aus.
Schon bisher kann das Anerkennungsverfahren ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen. Solche Fälle würden aber oft nicht rechtzeitig erkannt, hieß es aus den Ministerien. Denn derzeit sind für das Erkennen eines Missbrauchs hauptsächlich die Stellen verantwortlich, die eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, also Jugendämter oder Notare.
Für diese sind missbrauchsrelevante Informationen aber demnach nur schwer ermittelbar. Deshalb würden Missbrauchsfälle oft erst zu spät erkannt, so die Ministerin. Eine nachträgliche Korrektur einer anerkannten Vaterschaft sei dann nicht mehr möglich.
Künftig soll nun das Standesamt entscheiden, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre automatisch der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben - etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.
I.Yassin--SF-PST