-
Getöteter US-Influencer Kirk: Mutmaßlicher Attentäter muss wegen Mordes vor Gericht
-
Regierung beschließt Reform der Einkommensteuer
-
Eine Woche nach Sturzflut: Kaum noch Hoffnung auf Überlebende in Tunneln in Nepal
-
"Gift für die Wirtschaft": Deutsche-Bank-Chef Sewing warnt vor AfD-Regierung
-
Verband: So viele Vereine in Deutschland wie noch nie
-
UN-Klimaexperten erachten Überschreiten der 1,5-Grad-Grenze als unumgänglich
-
Kreditversicherer: Erneuerbare entwickeln sich zum "strategischen Schutzschild"
-
Auch wegen Zukunftssorgen: Junge Menschen wünschen sich weniger Kinder
-
Widerstandsfähiger als erwartet: DIW-Forscher heben Wachstumsprognose an
-
Paritätischer: Sinkende Kinderzahlen lösen Kita-Probleme nicht
-
40 E-Scooter in Flusslauf in Bremen entdeckt: Hintergründe unklar
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stellt sich hinter Deutschland
-
Tür von ICE öffnet sich in Bayern während Fahrt mit Tempo 200 - niemand verletzt
-
Umsatz und Beschäftigung in der Fahrradbranche leicht rückläufig
-
Krankenkasse: Deutlicher Anstieg bei Hautkrebspatienten
-
EU-Gericht weist Klage ab: Keine strengeren Regeln für Microsoft-Browser Edge
-
Nach Tour-Sturz: Lipowitz vor Comeback
-
Zahl der Berufe mit Fachkräftemangel leicht gesunken
-
Früherer Turnstar Fabian Hambüchen und Ehefrau Viktoria lassen sich scheiden
-
"Eigene Hausaufgaben zu machen": SPD verärgert über Reiches Kritik an Steuerreform
-
Klage zu europäischen Klimazielen für 2030 scheitert vor EU-Gericht
-
Explosion und verdächtiger Gegenstand: Augsburger Hauptbahnhof zeitweise gesperrt
-
Studie: Angst vor Kriminalität in Teilen Ostdeutschlands besonders groß
-
Hinweisgeber warnt vor Fehlern bei Briefwahl-System in den USA
-
Zwei Menschen auf Firmengelände in Hamburg getötet
-
35-Jähriger in Hessen nach mutmaßlichem Giftmord festgenommen
-
Kraftwerksabschaltungen nach Vorfall an NRW-Umspannwerk - Polizei spricht von Vorsatz
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese: "Drohnenvorfall in Leipzig "Spitze des Eisbergs"
-
Grüne kritisieren deutsche Reaktion auf russische Attacke als unzureichend
-
Explosion und verdächtiger Gegenstand: Augsburger Hauptbahnhof gesperrt
-
Verbände und Unternehmen warnen vor Kürzungen von Geldern für Schienenverkehr
-
Carro über FIFA-Präsidentschaft: "Führen Kampf gegen Infantino"
-
Klingbeil verpasst wegen Flugzeugpanne Kabinettssitzung zur Steuerreform
-
Krimi in der Nacht: Zverev zittert sich in fünf Sätzen weiter
-
Vorwurf der "Kollaboration": Hongkonger Aktivist Wong bekennt sich in Prozess schuldig
-
Leitungsausfall an Umspannwerk in Bergheim - Polizei geht von "vorsätzlicher Tat" aus
-
Explosion am Augsburger Hauptbahnhof - Zwei Leichtverletzte
-
Rekordtransfer perfekt: Manchester City holt Fernandez
-
Rekordtransfer perfekt: Machester City holt Fernandez
-
Selenskyj warnt Airlines in russischem Luftraum - Putin brandmarkt "Staatsterrorismus"
-
Watzke hofft auf freiwilligen Rücktritt von Infantino
-
"Freue mich wirklich": Kovac nach BVB-Weiterkommen zufrieden
-
Iran verstärkt Vergeltungsangriffe auf US-Ziele in Ländern der Region
-
EU-Gericht urteilt über Klage zu Klimazielen für 2030
-
Volle Agenda für EU-Außenminister bei Treffen in Irland
-
Hitze und Dürre: Minister Rainer stellt Erntebericht vor
-
Kabinett befasst sich mit Einkommensteuer und Kita
-
Nach Selenskyj-Warnung an Airlines: Putin prangert "Staatsterrorismus" an
-
G20-Finanzminister beenden Gipfeltreffen in USA mit gemeinsamer Erklärung
-
Venezuelas Parlament und Armee billigen milliardenschweres Öl-Abkommen mit den USA
Assange muss weiter auf Entscheidung über letzte Berufungsmöglichkeit warten
Julian Assange darf vorerst nicht in die USA ausgeliefert werden: Die britische Justiz hat ihre Entscheidung über eine letzte Berufungsmöglichkeit für den inhaftierten Wikileaks-Gründer am Dienstag vertagt und neue Garantien von den USA gefordert. Zwei Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um "auf zufriedenstellende Weise" zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und ihm nicht die Todesstrafe drohe.
Die USA verlangen seit Jahren die Auslieferung des in Großbritannien inhaftierten Australiers und wollen ihm wegen der massenhaften Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Plattform Wikileaks den Prozess machen.
Die Richterin Victoria Sharp und ihr Kollege Jeremy Johnson gaben Washington nun drei Wochen, um Zusicherungen zu machen. Demnach sollen die USA garantieren, dass der 52-jährige Assange als Australier von den US-Gesetzen zur Meinungsfreiheit profitieren würde, in einem Prozess nicht benachteiligt würde und nicht mit einem Todesurteil bestraft würde.
"Wenn keine Zusicherungen gegeben werden, werden wir die Berufung ohne weitere Anhörung zulassen", schrieben die Richter in ihrer 66 Seiten langen Entscheidung. "Wenn Zusicherungen gegeben werden, werden wir den Parteien die Möglichkeit geben, weitere Stellungnahmen abzugeben, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen." In diesem Fall kommt es zu einer neuen Anhörung am 20. Mai.
Im Falle einer Niederlage würde Assange den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, um die Auslieferung aussetzen zu können, hatte sein Team in der Vergangenheit angegeben. Assange erschien am Dienstag nicht vor Gericht - die Entscheidung der Richter wurde nicht in einer Anhörung verlesen, sondern im Internet veröffentlicht.
Assanges Frau Stella nannte die jüngste Entscheidung der Londoner Richter "erstaunlich". Die Richter hätten die USA zu einer "politischen Intervention" eingeladen und dazu, "einen Brief zu schicken, der besagt: 'Es ist alles okay'", sagte sie zu Reportern vor dem Gerichtsgebäude.
Auch Organisationen wie Amnesty International and Reporter ohne Grenzen forderten Assanges Freilassung. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, nannte es "bedauerlich", dass das Gericht nicht vollständig über die "unverhältnismäßige Strafe" entschieden habe, die Assange in den USA drohe. Sie sagte, eine jahrzehntelange Haftstrafe oder anhaltende Isolationshaft "könnte einer unmenschlichen Behandlung gleichkommen".
Russland bezeichnete das britische Justizsystem unterdessen als "Farce". Assange habe "sein Leben der Aufdeckung der Geheimnisse eines Konglomerats britischer und amerikanischer Geheimdienste gewidmet" und sei ein "Opfer" des britischen Justizsystems geworden, erklärte Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums.
Im Februar hatten die Anwälte Assanges und Washingtons in einer zweitägigen Anhörung vor Gericht ihre Argumente vorgetragen. Assanges Anwälte hatten von "politischen" Vorwürfen gesprochen. Ihr Mandant werde für "die übliche journalistische Praxis der Beschaffung und Veröffentlichung von Verschlusssachen" verfolgt. Die jahrzehntelange Haftstrafe, die Assange möglicherweise in den USA erwartet, sei "unverhältnismäßig".
Die Anwälte der US-Regierung drängten die Richter hingegen, diese Argumente aus verschiedenen rechtlichen Gründen zurückzuweisen. Assange habe "wahllos und wissentlich die Namen von Personen veröffentlicht, die den Vereinigten Staaten als Informationsquelle dienten", sagte eine US-Anwältin. Das unterscheide ihn von anderen Medien.
Assange selbst war im Februar aus gesundheitlichen Gründen an beiden Tagen weder im Gericht, noch per Video zugeschaltet, wie seine Anwälte erklärten. Seine Frau Stella sagte mit Blick auf Assanges körperlichen wie geistigen Zustand, dass ihrem Mann bei einer Auslieferung in die USA der Tod drohe. Seine Anwälte wiesen in den vergangenen Wochen zudem auf eine mögliche Suizidgefahr hin.
Assange ist bereits seit zwölf Jahren eingesperrt - sieben Jahre lang fand er Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, weitere fünf Jahre verbrachte er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.
Er wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben. Sie enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Assange drohen bei einem Schuldspruch in den USA bis zu 175 Jahre Haft.
I.Yassin--SF-PST