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Mehr als drei Jahre Haft für zwei junge IS-Anhänger in Hamburg
Zwei junge Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind am Montag vom Hamburger Oberlandesgericht zu Haftstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sahen es die Richterinnen und Richter als erwiesen an, dass sich die beiden Angeklagten im Alter von 17 und 20 Jahren als Unterstützer beziehungsweise Mitglied des IS betätigt hatten. Der Jüngere dachte darüber hinaus zusätzlich über einen Terroranschlag nach.
Laut Anklage plante der Jugendliche zunächst einen Bombenanschlag mit einem Sprengstoffgürtel, bevor er sich dann aus Angst vor Entdeckung mit der Idee eines Messerangriffs auf Polizisten befasste. Nach Feststellungen des Gerichts handelte es sich aber um eher abstrakte Überlegungen weit im Vorfeld einer möglichen Attacke. Konkrete Anschlagsplanungen gab es nicht.
Der aus Bremerhaven stammende 20-Jährige und der seinerzeit in Iserlohn in Nordrhein-Westfalen lebende 17-Jährige hatten sich laut Anklage im vergangenen Jahr über ein soziales Netzwerk kennen gelernt. Der Ältere stand demnach mit einem Vertreter eines IS-Ablegers in Afghanistan in Kontakt und verbreitete unter anderem Propaganda der Dschihadisten und warb damit um neue Mitglieder.
Er wurde dafür wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie weiterer Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Der jüngere Angeklagte erhielt wegen Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftaten eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Beide Beschuldigten waren vor Gericht geständig. Die anklageführende Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer jeweils vierjährige Haftstrafen. Auch die Verteidigung plädierte in dem nicht öffentlich geführten Verfahren laut Gericht auf Freiheitsstrafen.
Dem älteren Beschuldigten wurde in dem im Juni begonnenen Prozess unter anderem auch vorgeworfen, eine Anleitung zum Bombenbau verbreitet zu haben sowie Videos mit Gewalttaten des IS im Internet veröffentlicht zu haben.
Das Hamburger Oberlandesgericht übernimmt auch Staatsschutzverfahren aus den Bundesländern Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Dies vereinbarten die Länder in Staatsverträgen zur Aufgabenteilung in der Justiz.
Y.Zaher--SF-PST