-
Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt
-
Chinas Außenhandel legt im August kräftig zu
-
Hessens Ministerpräsident Rhein fordert Abkehr vom "Brandmauer"-Begriff
-
Schuss aus Druckluftwaffe verletzt Demonstrant in Halle: Staatsschutz ermittelt
-
Riad: Dutzende Verletzte bei Huthi-Angriffen in Saudi-Arabien - Schäden an Energieanlagen
-
Paare in Deutschland: 13 Prozent der Frauen mit höherem Bildungsabschluss als Partner
-
Trotz Kritik von Kanzler: CDU-Politiker Müller verteidigt Äußerungen vor Wahl
-
Pisa-Studie: Deutschland schneidet schlechter ab als je zuvor
-
Bildungsfinanzierung: SPD will hohe Erbschaften und Vermögen anzapfen
-
59 Prozent des erzeugten Stroms in Deutschland im ersten Halbjahr aus Erneuerbaren
-
Deutsche Exporte im Juli leicht gesunken - Lieferungen in die USA stark gestiegen
-
Bremerhaven: Vermeintlich lebloser Körper in Hafenbecken war Sexpuppe
-
Handelsstreit mit den USA: Kanadische Gegenzölle in Kraft getreten
-
Arbeiter stürzt in Regensburg in Aufzugschacht und stirbt
-
Gasspeicher-Betreiber: Bis 1. November noch Befüllung zu 77 Prozent möglich
-
Russland nimmt Angriffe auf Kiew wieder auf - Behörden melden zwei Todesopfer
-
Nachtschwärmer Zverev im Eiltempo ins Viertelfinale
-
Matthäus: Bayern Mitfavorit auf Champions-League-Titel
-
Geiselsöder glänzt: Gala gegen Mali, Küsschen für Fiebich
-
"Lebensversicherung" Guirassy: "Er kann noch besser spielen"
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuserprozess beginnt in Paris
-
Ukraine-Kontaktgruppe berät über weitere Unterstützung Kiews
-
Finanzminister Klingbeil stellt im Bundestag Haushaltsentwurf für 2027 vor
-
Verband: Hollywood-Star Angelina Jolie besucht überraschend ukrainische Stadt Charkiw
-
Souverän ins Viertelfinale: Rybakina vor Sprung an die Spitze
-
Nach CDU-Wahldesaster in Sachsen-Anhalt: Landesvorstand zieht Konsequenzen
-
Tausende demonstrieren in Berlin nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt
-
Wagner bleibt gesperrt: Elversbergs Einspruch abgewiesen
-
Zheng Qinwen überrascht bei den US Open - auch Andrejewa weiter
-
Sieg im Showdown gegen Mali - DBB-Frauen erreichen WM-Finalrunde
-
Arsenal marschiert - Sonderlob für "Papa" Havertz
-
Finnland errichtet 200 Kilometer langen Zaun an Grenze zu Russland
-
Roboter demonstrieren in Warschau für Regulierung von Künstlicher Intelligenz
-
Noosha Aubel a krize v Postupimi: Jak dlouho je ještě možné tolerovat toto selhání vedení?
-
Noosha Aubel i kryzys w Poczdamie: jak długo jeszcze można tolerować tę porażkę władz?
-
Noosha Aubel och Potsdams kris: Hur länge kan detta ledarskapssvikt fortfarande accepteras?
-
ヌーシャ・オーベルとポツダムの危機:この指導力の欠如は、いつまで容認され続けるのか?
-
Η Noosha Aubel και η κρίση του Πότσνταμ: Για πόσο ακόμα είναι ανεκτή αυτή η διαχειριστική αποτυχία;
-
Нуша Аубель і криза в Потсдамі: як довго ще можна миритися з цією неспроможністю керівництва?
-
نوشا أوبيل وأزمة بوتسدام: إلى متى سيظل هذا الفشل القيادي مقبولاً؟
-
努莎·奧貝爾與波茨坦的危機:這種領導失職還能容忍多久?
-
누샤 아우벨과 포츠담의 위기: 이러한 리더십 부재는 얼마나 더 용인될 수 있는가?
-
नूशा ऑबेल और पॉट्सडैम का संकट: नेतृत्व की इस विफलता को और कितना सहन किया जा सकता है?
-
Miersch mahnt Korrekturen bei Reformvorhaben an
-
Abschied von Kriegsverbrecher Mladic: Tausende bei Beisetzung in Belgrad
-
"Falsche Schlussfolgerungen": Frei warnt SPD vor Aufschnüren des Rentenpakets
-
Witkoff: "Bedeutende Fortschritte" bei Gesprächen in Moskau und Kiew erzielt
-
Russland ordnet Schließung von deutschem Generalkonsulat in St. Petersburg an
-
Vorwurf der Volksverhetzung: Xavier Naidoo kommt in Mannheim vor Gericht
-
Nach AfD-Sieg: Innenmnister fordern Schutz von Sicherheitsbehörden
Tierschutzpartei scheitert vor mehreren Gerichten wegen Ergebnisdarstellung
Die Tierschutzpartei ist vor mehreren Gerichten in Deutschland mit der Forderung nach einer Darstellung ihrer Wahlergebnisse bei den kommenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern gescheitert. Das ZDF müsse in seiner Fernsehberichterstattung die Ergebnisse von Kleinstparteien, die voraussichtlich unter drei Prozent bleiben, nicht darstellen, teilte etwa das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag mit. (Az.: 4 L 532/23.MZ)
Alle Sender, gegen welche die Tierschutzpartei vor Gericht zog, stellen in ihrer linearen Nachwahlberichterstattung nur die Parteien individuell dar, die voraussichtlich mindestens drei Prozent der Stimmen erreichen. Die Tierschutzpartei verlangte jedoch vor Gericht, dass die Schwelle auf ein Prozent gesenkt werden solle. Sie berief sich auf Chancengleichheit im politischen Meinungsbildungsprozess.
Die Richter in Mainz gaben jedoch dem ZDF Recht. Die Berichterstattung werde von einem "plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept" getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz der Tierschutzpartei Rechnung trage. Grund für die Schwelle von drei Prozent sei, dass die Ermittlung eines Prognosewerts im Ein-Prozent-Bereich mit den gängigen Methoden nicht zuverlässig sei. Dies sei erst ab einem zu erwartenden Ergebnis von drei Prozent möglich. Das amtliche Endergebnis der Parteien werde im ZDF-Nachrichtenportal veröffentlicht - dies sei angemessen.
Auch vor dem Verwaltungsgericht Hamburg scheiterte die Tierschutzpartei mit einem ähnlichen Anliegen gegen den Norddeutschen Rundfunk, der für die Berichterstattung der ARD zuständig ist. Nach Angaben eines Gerichtssprechers blieb die Partei in erster Instanz am Mittwoch erfolglos, eine Beschwerde dagegen sei noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.
Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag der Partei bereits am Freitag der vergangenen Woche ab. In diesem Fall ging es gegen den Bayerischen Rundfunk. Nach Angaben eines Sprechers des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war eine Beschwerde gegen diese Entscheidung in zweiter Instanz noch anhängig.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu einer Klage gegen den Hessischen Rundfunk der Tierschutzpartei teilweise Recht gegeben. Es verpflichtete die öffentlich-rechtliche Anstalt dazu, das voraussichtliche Wahlergebnis der Tierschutzpartei im Fernsehprogramm am Sonntag und Montag auszuweisen, wenn sie laut vorläufigem amtlichen Endergebnis mindestens ein Prozent der Stimmen erhält.
Der Sender muss jedoch nicht vorherige Prognosen und Hochrechnungen der Kleinstpartei darstellen, weil dieses im Vergleich zu den prozentual größeren Ergebnissen anderer Parteien medthodisch bedingt fehleranfälliger sei.
Einen Erfolg hatte die Tierschutzpartei zuvor auch gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg erzielt. Im Mai urteile das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass der Sender das Wahlergebnis der Partei bei der brandenburgischen Landtagswahl 2019 im Fernsehen einzeln hätte aufführen müssen. Das Ergebnis der Tierschutzpartei von 2,6 Prozent der Zweitstimmen war zusammen mit dem Wahlergebnis von drei weiteren Parteien unter "Andere" zusammengefasst worden.
I.Yassin--SF-PST