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Bundesgerichtshof verhandelt über Herkunft von Tatwaffe in Mordfall Lübcke
Vier Jahre nach dem Mord an dem früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Tatwaffe. Konkret geht es darum, wie der bereits zu lebenslanger Haft verurteilte Täter, der Rechtsextremist Stephan E., an die Waffe kam. E. hatte angegeben, sie von einem anderen Mann gekauft zu haben. (Az. 4 StR 212/22)
Dieser musste sich in Nordrhein-Westfalen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Paderborn sprach ihn aber diesbezüglich frei und verurteilte ihn nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf will nun vor dem BGH erreichen, dass er auch wegen des Verkaufs der Tatwaffe verurteilt wird. Lübcke wurde 2019 an seinem Wohnhaus in Nordhessen erschossen.
C.AbuSway--SF-PST