-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
Polizeiinspekteur wegen Vorwurfs sexueller Nötigung in Stuttgart vor Gericht
Vor dem Landgericht Stuttgart hat ein Prozess wegen sexueller Nötigung gegen den einstmals höchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs begonnen. Zum Auftakt wies die Verteidigung am Freitag die Vorwürfe gegen den suspendierten Polizeiinspekteur Andreas R. zurück, der laut Anklage im Jahr 2021 eine Polizeibeamtin zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben soll.
In einer Erklärung warf die Verteidigung von R. der Beamtin vor, mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben. In dem etwa dreistündigen Video einer Überwachungskamera sei zu sehen, dass sie "zahlreiche intime Handlungen eigeninitiativ an R. ausübe". Zudem führten die Anwälte des Angeklagten ein monatelanges intimes Verhältnis der Beamtin mit einem anderen Vorgesetzten im Innenministerium als entlastendes Detail ins Feld.
Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit beim Statement der Verteidigung sowie bei der Aussage der betroffenen Beamtin ausgeschlossen. Die Verteidigerin von R. kritisierte, dass durch die Berichterstattung im Vorfeld die Intimsphäre des Angeklagten beeinträchtigt worden sei. Bereits vor Prozessbeginn waren Details der Anklageschrift in die Öffentlichkeit gelangt.
Die Anklage wirft dem suspendierten 49-jährigen Polizeiinspekteur vor, im November 2021 die Polizeibeamtin, die sich im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst befand, zu sexuellen Handlungen aufgefordert und dabei die Abhängigkeit der Beamtin ausgenutzt zu haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war er in der Lage, der Polizeibeamtin im Fall ihres Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten. Die Beamtin zeigte das Verhalten selbst an und legte als Beweis den Mitschnitt eines Videocalls vor.
R. war maßgebliches Mitglied der Beurteilungskommission, die über Personalfragen in der Polizei entscheidet. Der Anklage zufolge soll er nach einem Personalgespräch mit der Beamtin, das bei einer Flasche Sekt und anderen alkoholischen Getränken begonnen haben soll, mit der Frau und anderen Beamten in eine Kneipe gegangen sein. Um Mitternacht soll R. die Beamtin überredet haben, ihn in seine Stammkneipe zu begleiten. Dort soll er sie zu intimen Handlungen gedrängt haben.
In den frühen Morgenstunden soll er sie laut Anklage vor der Kneipe zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Einige Tage später soll er ihr zudem in einem Videotelefonat unter Hinweis auf seine Stellung eindeutige Angebote gemacht haben. Davon liegt der Staatsanwaltschaft ein Mitschnitt vor. Mit einem Urteil wird frühestens im Mai zu gerechnet.
Die Ermittlungen gegen den Spitzenbeamten hatten auch für Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ein juristisches Nachspiel. Weil er gesetzeswidrig Dokumente zu dem Verfahren an Journalisten gab, musste er einen Strafbefehl akzeptieren. Im Landtag befasst sich derzeit ein Untersuchungsausschuss mit der Affäre. Neben dem Strafverfahren droht dem angeklagten früheren Spitzenbeamten der Polizei auch ein Disziplinarverfahren.
J.Saleh--SF-PST