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Paus bestätigt im Hamburger Untersuchungsausschuss Protokolle zur Warburg-Affäre
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss der zur Steueraffäre um die Warburg-Bank Protokolle von Sitzungen des Bundestagsfinanzausschusses zu selben Sache bestätigt. "Was in den Protokollen steht, ist auch das, an was ich mich erinnere", sagte Paus am Freitag. Die Grünen-Politikerin war Mitglied des Finanzausschusses, als dieser 2020 mehrmals Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Finanzminister zu der Affäre befragte.
Scholz soll vor dem Bundestagsgremium andere Aussagen über Treffen mit dem ehemaligen Warburg-Chef Christian Olearius während seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister gemacht haben als vor dem Ausschuss in Hamburg. Da von den Sitzungen des Finanzausschuss statt Wortlaut- nur Kurzprotokolle existieren, befragten die Hamburger Abgeordneten nun neben Paus zwölf weitere ehemalige Mitglieder des Gremiums dazu, an welche Aussagen von Scholz sie sich noch erinnern. Konkret wollten die Mitglieder des Untersuchungsausschuss wissen, ob Äußerungen von Scholz in den Mitschriften fehlten.
"Es fehlt nichts zu dem, was Herr Scholz gesagt hat", sagte Paus über die Kurzprotokolle. Die Bewertung der Erläuterungen des heutigen Kanzlers sowie des Sachverhalts an sich obliege aber den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft, betonte sie.
Der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi bewertete die Kurzprotokolle anders: Dort seien nicht immer alle Aussagen vollständig wiedergegeben, sagte er in seiner Befragung. De Masi wies zudem auf Widersprüche in den Aussagen des Kanzlers hin. Noch in der ersten Sitzung des Finanzausschusses im März 2020 habe Scholz gesagt, er könne sich aufgrund des Steuergeheimnisses nicht zu den Inhalten der Gespräche mit Olearius äußern. In einer dritten Sitzung des Ausschusses im September habe er dann Erinnerungslücken an die Treffen geltend gemacht.
Für die Union und die Linken lassen die protokollierten Sätze den Schluss zu, dass der Kanzler doch persönliche Erinnerungen an seine Treffen mit Olearius einräumte und somit bei späteren anderslautenden Beteuerungen nicht die Wahrheit sagte. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburgs kam hingegen vor rund einem Monat zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht gegen Scholz wegen Falschaussage bestehe. Dessen in indirekter Rede festgehaltene Äußerungen in den Protokollen des Bundestags seien "objektiv mehrdeutig".
Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete 2016 auf millionenschwere Rückzahlungen von Steuern, die sich die Warburg-Bank unrechtmäßig mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften hatte erstatten lassen. Der Untersuchungsausschuss der Bürgschaft geht seit gut zweieinhalb Jahren der Frage nach, ob Scholz als damaliger Erster Bürgermeister der Hansestadt Einfluss auf die Entscheidung nahm.
Der SPD-Politiker sagte dort bereits zweimal als Zeuge aus, eine dritte Vernehmung soll noch folgen. Scholz bestritt stets vehement jede politische Einflussnahme in dem Fall. An Details der Treffen mit Olearius, betonte er stets, könne er sich nicht mehr erinnern.
Die Unionsfraktion im Bundestag will nun auch dort einen Untersuchungsausschuss "zur Steueraffäre Scholz-Warburg" beantragen. Über den Antrag berät das Abgeordnetenhaus am Donnerstag erstmals, im Mai könnte der Bundestag dann die Einsetzung des Ausschusses endgültig beschließen.
Gleichzeitig läuft die gerichtliche Aufarbeitung. Das Landgericht Bonn ließ am Mittwoch die Anklage gegen den früheren Warburg-Chef Olearius zu und eröffnete das Hauptverfahren. Ihm werden in der Cum-Ex-Affäre 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der entstandene Steuerschaden soll fast 280 Millionen Euro betragen.
Die über Jahre von verschiedenen Banken und Finanzakteuren getätigten Cum-Ex-Geschäfte gelten als womöglich umfassendstes System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Investoren prellten den Staat damit um Milliarden. Sie handelten Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag und ließen sich in diesem Zusammenhang mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten.
U.Shaheen--SF-PST