-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern Anfang 2020 unverhältnismäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre für unverhältnismäßig erklärt. Als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen, erklärte das Gericht am Dienstag. Diese hätten "die Adressaten weniger belastet". Im April 2020 in Sachsen verhängte Kontaktbeschränkungen seien dagegen rechtmäßig gewesen. (Az. 3 CN 1.21 und 3 CN 2.21)
In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt. Im Oktober 2021 erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig. Dagegen wehrte sich der Freistaat vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Revision nun zurückwies.
Es habe sich um einen "schweren Eingriff in die Grundrechte" gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er - über die Kontaktbeschränkung hinaus - einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können.
Anders beurteilte das Gericht die damalige Lage in Sachsen. Dort waren Kontaktbeschränkungen verhängt, Restaurants und Cafés sowie Sportstätten geschlossen worden. Dagegen wandte sich ein Anwalt zunächst vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht. Dieses stufte die Maßnahmen nachträglich als verhältnismäßig ein. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun und wies die Revision des Anwalts zurück.
Das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung sei eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Verordnung gewesen, erklärte das Gericht in Leipzig. Der Gesetzgeber könne nicht voraussehen, welche Krankheitserreger neu aufträten. Erst nach einer gewissen Zeit könne es notwendig werden, die Voraussetzungen für Schutzmaßnahmen für die spezifische Krankheit zu konkretisieren. In Deutschland passierte das im Herbst 2020.
"Die angegriffenen Ge- und Verbote waren für die Zielerreichung geeignet", sagte Richterin Philipp am Dienstag. Das Bundesverwaltungsgericht stütze die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten habe und es keine Alternative zu den Maßnahmen gegeben habe.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind noch eine ganze Reihe ähnlicher Corona-Verfahren anhängig, weshalb der am Dienstag verkündeten Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren". Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen". Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen".
O.Salim--SF-PST