-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
-
Tödliche Brandstiftung an Wohnhaus: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Göttingen
-
Next Gen Finals: Engel scheidet ohne Sieg aus
-
59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
-
Kombination: Armbruster nach Kollaps chancenlos - Hagen vorn
-
Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 455 Anträge auf Entschädigung
-
Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg
-
Ukraine-Gespräche: Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Bundesrat besiegelt Entlastungen: Pendlerpauschale steigt - Gastro-Steuer sinkt
-
Frankreichs Haushaltsentwurf 2026 gescheitert - Sondergesetz geplant
-
Gemischtes Echo auf EU-Entscheidung zur Ukraine-Finanzierung
-
Neuer Wehrdienst kann starten: Auch Bundesrat gibt grünes Licht
-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Bundesrat billigt Haushalt für kommendes Jahr
-
Bundesrat beschließt höhere Pendlerpauschale und Gastro-Mehrwertsteuersenkung
-
DFL-Ansetzungen: BVB gegen Bayern am Samstagabend
-
Nutzung eingefrorener russischer Vermögen: Putin droht mit "schweren Konsequenzen"
-
Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerung der Gentechnik-Regeln ab
-
Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern
-
Ukraine-Finanzierung: Kiew bekommt weitere 90 Milliarden Euro von der EU
-
Rentenniveau und Mütterrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab
-
Mercosur-Abkommen erneut verschoben - Hoffnung auf Unterzeichnung im Januar
-
Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
-
Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt
-
Französische Kulturministerin Dati bleibt trotz Korruptions-Ermittlungen im Amt
-
Domenicali zur F1 in Deutschland: "Anzeichen für Silberstreif"
-
Tiktok besiegelt Einstieg von Investoren und sichert Verbleib in den USA
-
Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit: Klinik bereitet Lungentransplantation vor
-
Argentinien: Tausende bei erstem großen Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform
-
Australien kündigt nach Anschlag in Sydney Waffenrückkaufaktion an
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
Urteil: Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor Operation ist zu spät
Ein ärztliches Aufklärungsgespräch, das erst am Tag der Operation oder gar während der Vorbereitungen zum Eingriff geführt wird, ist zu spät. Dem Patienten müsse für die Entscheidung genügend Bedenkzeit eingeräumt werden, urteilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Mittwoch. Nur dann ist seine Einwilligung für den Eingriff wirksam. (Az. 4 O 147/21)
Das Gericht sprach einer Frau aus Baden-Württemberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Sie litt unter mehreren Augenbeschwerden. In einer Augenarztpraxis wurde ihr in einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der Operation verschlechterte sich ihre Sehfähigkeit wesentlich auf 25 Prozent.
Die Operation hätte nicht stattfinden dürfen, urteilten die Richter. Die Patientin wurde nicht rechtzeitig und ausreichend über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt. Nach Angaben des Arztes fand das Gespräch etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff bei einer vorbereitenden Untersuchung statt.
Das reicht nach Ansicht der Richter jedoch nicht aus, um Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen einen Eingriff ohne Zeitdruck zu ermöglichen. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken einlegen.
G.AbuHamad--SF-PST