-
Google-Mutter Alphabet verzeichnet Jahresumsatz von über 400 Milliarden Dollar
-
Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
JU-Chef Winkel sieht Einsparpotenzial von "Dutzenden Milliarden" im Sozialetat
-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Kahlschlag bei der "Washington Post": Bezos lässt ein Drittel der Journalisten feuern
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
-
Attentatsversuch auf Trump: 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
Minister: Italien wehrt russische Cyberattacken auf Olympische Winterspiele ab
-
Bei Entrümpelung entdeckte Frauenleiche: Tatverdacht gegen Lebensgefährten erhärtet
-
Curling macht den Anfang: Olympische Wettbewerbe haben begonnen
-
Kiew: Verlauf von Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi "substanziell und produktiv"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten
-
Mehr Unabhängigkeit von China: USA, EU und Japan verkünden Rohstoffpartnerschaft
-
Knöchelprobleme: Zverev sagt Teilnahme für Rotterdam ab
-
Französischer Ex-Minister Lang wegen Epstein-Kontakten unter Druck
-
Draisaitl und Schmid deutsche Fahnenträger
-
"Washington Post" entlässt zahlreiche Journalisten
-
Mann betäubt und durch Brand getötet: Memminger Mordurteil gegen Ehefrau bestätigt
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks im Westen und Norden
-
Integrationskurse für Migranten auf Eis gelegt - Kritik auch aus Bundesregierung
-
"Schlimmste Reporterin": Trump beleidigt CNN-Journalistin nach Frage zu Epstein-Akten
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
EU-Parlament setzt Umsetzung von US-Zolldeal aus dem vergangenen Jahr fort
-
Washington verlängert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Minneapolis: US-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
Lange Haftstrafen für Schleusungen von Chinesinnen zur Prostitution in Hessen
-
Girona bestätigt: Ter Stegen muss operiert werden
-
Thüringen: AfD scheitert mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Moskau bekräftigt bei Ukraine-Gesprächen Anspruch auf Donbass
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Mette-Marits Sohn gesteht "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol"
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden
Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung nur in einem Krankenhaus stattfinden darf.
Dagegen zog der Betreuer einer Frau vor den Bundesgerichtshof. Die Frau würde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. In der Vergangenheit habe sie teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung in die Klinik gebracht zu werden. Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Verfassungsgericht vor.
Dieses entschied aber nun, dass diese Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss. Eine Ausnahme definierte es unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn erstens Betreuten bei der Behandlung im Krankenhaus eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht und zweitens dieses Risiko bei einer Behandlung in ihrer Wohneinrichtung deutlich reduziert wird und diese zudem eine gute medizinische Versorgung bietet.
K.Hassan--SF-PST