-
Medienbericht: Geheimes Waffenlager bei Berlin gefunden
-
Freiburg legt Grundstein: "Wollen wieder auf Reisen gehen"
-
"Anstiftung zur Subversion": Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong verurteilt
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
-
Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen
-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)
Damit habe er ihren sofortigen Tod billigend in Kauf genommen. Im ersten Fall soll er einem 47-Jährigen im November 2020 eine tödliche Kombination von Medikamenten verabreicht haben, offenbar um ihn zu "erlösen". Um Sterbehilfe hätten jedoch weder der Patient noch seine Familie gebeten, befand das Landgericht. Es wertete die Tat im Urteil vom November 2021 als Totschlag.
Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Eintritt des Tods sei nicht rechtsfehlerfrei belegt, teilte er mit. Das Landgericht muss nun neu über diesen Fall verhandeln.
In dem anderen Fall ging es um denselben Arzt und ebenfalls um den November 2020, aber um andere Patienten, die ebenfalls schwer an Corona erkrankt waren. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Arzt sie jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente.
Als versuchter Totschlag wurden die Taten bewertet, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen. Im Juni 2022 verhängte das Landgericht eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den Arzt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, wie der BGH mitteilte. Er fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
C.AbuSway--SF-PST