
-
Französischer Verfassungsrat kippt Wiedereinführung von Insektengift
-
Hamas: Netanjahu "opfert" Geiseln im Gazastreifen
-
"Auf Doktor-Niveau": KI-Unternehmen OpenAI stellt ChatGPT-5 vor
-
Nächster Testspielsieg: Bayern in ansprechender Frühform
-
Höhere Trump-Zölle in Kraft: Deutsche Wirtschaft in Alarmstimmung
-
US-Unternehmen Lyten will Northvolt-Vermögenswerte in Deutschland kaufen
-
Netanjahu: Israel will gesamten Gazastreifen vorübergehend unter Kontrolle bringen
-
79 Drogenhändler in Frankreich in Hochsicherheitsgefängnis verlegt
-
Kreml bestätigt Treffen zwischen Putin und Trump in "kommenden Tagen"
-
Anklage fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Mannheim
-
World Games in Chengdu feierlich eröffnet
-
Polizist in Sachsen nach Aufruf zu Corona-Spaziergang aus Dienst entfernt
-
Emirate weisen sudanesische Angaben zu zerstörtem Söldner-Flugzeug zurück
-
Ballon d'Or: Wirtz, Flick und Berger nominiert
-
Medien: Wechsel von Leipziger Sesko zu ManUnited fix
-
Angebliche China-Nähe: Trump fordert Rücktritt von Intel-Chef Tan
-
Verfassungsgericht: Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück - Klingbeil rügt Union
-
Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin
-
Wilders-Wahlwerbung löst Beschwerdeflut bei niederländischer Antidiskriminierungs-Stelle aus
-
Ballon d'Or: Wirtz und Flick nominiert
-
Fünf Festnahmen bei Razzia gegen europaweit agierende Schleuserbande
-
Ter Stegen nicht mehr Kapitän von Barcelona
-
Inselstaat Nauru verkauft Pässe zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
-
DNA-Vergleich bringt Gewissheit: Gesuchter Dreifachmörder von Weitefeld ist tot
-
Klingbeil fordert nach Brosius-Gersdorfs Rückzug Aufarbeitung in der Union
-
Zähe UN-Verhandlungen in Genf zu Plastikmüll bislang ohne Fortschritte
-
Kreml: Treffen zwischen Putin und Trump in "den kommenden Tagen"
-
Höhere US-Zölle gelten nun für EU und zahlreiche weitere Handelspartner
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Haseloff verzichtet - CDU-Chef Schulze kandidiert
-
DLRG zählt bereits mindestens 236 tödliche Badeunfälle seit Jahresbeginn
-
Selenskyj: Europa muss an Ukraine-Friedensgesprächen beteiligt sein
-
Söder zu Social-Media-Auftritt: Internet nicht radikalen Kräften überlassen
-
Japanischer Autobauer Toyota senkt Gewinnprognose wegen US-Zöllen
-
Juristin Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur für Verfassungsgericht zurück
-
Hilferuf für Hamas-Geiseln: Angehörige mit Booten auf dem Weg zum Gazastreifen
-
In Westerwald gefundene Leiche ist mutmaßlicher Dreifachmörder von Weitefeld
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Haseloff tritt nicht mehr an - Schulze kandidiert
-
Hotelpreise: Österreichs Präsident fährt nicht zur UN-Klimakonferenz COP30
-
Rekord-Rückgang: Japans Bevölkerung schrumpft um 900.000 Menschen
-
Thailand und Kambodscha einigen sich auf Ausweitung von Waffenruhe-Abkommen
-
THC-Coach Müller zum Streit mit Ludwigsburg: "Kapitel beenden"
-
Deutsche Exporte in die USA weiter gesunken - Auch Chinas US-Ausfuhren rückläufig
-
Ukrainische Geflüchtete: Wechsel zu Asylleistungen bringt keine Einsparungen
-
Bayern und Diederich: Trennung im September
-
Israelisches Sicherheitskabinett berät am Nachmittag über weiteres Vorgehen im Gazastreifen
-
Abschied aus Bremen: Ducksch-Wechsel nach Birmingham perfekt
-
Diakonie: 5,2 Millionen Menschen bei Etatkürzung von humanitärer Hilfe abgeschnitten
-
Verfassungsgericht: Einsatz von Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten zulässig
-
Umsturzpläne von Reichsbürgernetzwerk um Prinz Reuß: Weitere Verdächtige gefasst
-
Südkoreas Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen ehemalige First Lady Kim

Frankreichs Kabinett berät über umstrittenes Sterbehilfe-Gesetz
Der von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angekündigte Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wird am Mittwochnachmittag im Kabinett beraten. Aktive Sterbehilfe soll demnach unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Ausdrücke "Sterbehilfe" und "assistierter Suizid" kommen in dem Text nicht vor. Pflegeverbände und die französische Bischofskonferenz kritisieren das Vorhaben scharf, das Macrons bedeutendste gesellschaftliche Reform seiner zweiten Amtszeit werden könnte.
Der Text soll Ende Mai in der Nationalversammlung debattiert werden. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor 2025 gerechnet. Unheilbar kranke Erwachsene, deren Leid im Endstadium der Krankheit nicht mehr gelindert werden kann, sollen künftig "um Hilfe beim Sterben bitten können", so formulierte Macron es, als er im März die groben Linien des Gesetzes vorstellte.
Eine weitere Voraussetzung soll demnach die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen sein: Minderjährige und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder etwa Alzheimer sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Ein Arzt soll nach Beratung mit weiteren Experten entscheiden, ob alle Auflagen erfüllt sind. In diesem Fall kann er dem Sterbewilligen ein zum Tod führendes Medikament verordnen. Dies kann der Patient in Anwesenheit eines Arztes selber einnehmen. Falls er körperlich dazu nicht in der Lage ist, kann ihm eine Arzt oder eine ihm nahestehende Person dabei helfen.
Die Bischofskonferenz, die das Vorhaben bereits scharf kritisiert hatte, ernannte vier Bischöfe, die die Position der katholischen Kirche zum dem Thema in der öffentlichen Debatte vertreten sollen. "Manche ältere Menschen haben solche Angst, anderen zur Last zu fallen, dass sie sich am Ende sagen könnten: Das ist vielleicht die Lösung", sagte Bischof Emmanuel Gobilliard.
Auch Pflegeverbände äußerten sich kritisch. Die Vorstellungen des Präsidenten seien "weit von den Bedürfnissen der Patienten und dem Alltag des Pflegepersonals entfernt", betonten mehrere Pflegeverbände. Sie fordern die Verbesserung der Palliativmedizin, die unheilbar Kranke in der Endphase begleitet und versucht, ihre Schmerzen zu lindern.
In Frankreich haben viele Patienten keinen Zugang zu Palliativmedizin. Nach Angaben des Verbands für Palliativpflege sterben täglich in Frankreich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie dies bräuchten. Das neue Gesetz sieht vor, das jährliche Budget für Palliativmedizin innerhalb von zehn Jahren von derzeit 1,6 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro zu erhöhen.
Macron sprach von einem "Gesetz der Brüderlichkeit". "Es ermöglicht die Wahl des geringeren Übels, wenn der Tod schon da ist", fügte er hinzu.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2002 haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 2005 wurde festgelegt, dass Ärzte einen unheilbar kranken Patienten sterben lassen dürfen, indem sie auf Wunsch des Kranken eine lebensverlängernde Behandlung einstellen.
Dieses Gesetz wurde 2016 zuletzt ergänzt. Seitdem dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Ein Gesetzesvorschlag, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte, wurde zuletzt 2021 abgelehnt.
F.AbuShamala--SF-PST