-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
-
Tausende Schüler und Studenten nehmen an Bildungsprotesten in Griechenland teil
-
Deutscher in Russland festgenommen - US-Bürger Hubbard nach vier Jahren frei
-
Frankreich: Gewerkschaft ruft nach erfolglosem Treffen mit Lecornu zu Streiks auf
-
Steinmeier besucht Ende Oktober China
-
Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
-
Panamakanal verzeichnet Rekordjahr
-
Gespräche in Russland: Witkoff legt Putin "Ideen" für Ukraine-Friedensabkommen vor
-
Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage "erheblich" bedroht
-
Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen
-
El Niño: Appell der Vereinten Nationen zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen
-
Korruptionsfall in Ungarn: Ex-Zentralbankchef und Orban-Vertrauter festgenommen
-
Institut: Ländliche Regionen stärker von Ruhestand der Babyboomer betroffen
-
Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen
-
Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt
-
Nach Wechsel von Schweitzer nach Berlin: Rauschkolb neue SPD-Fraktionschefin in Mainz
-
Verkehrsminister fordern Geld vom Bund für höhere Schienenmaut im Regionalverkehr
-
Macron: Staatenlenker machen nach Ausschreitungen Wahlkampf auf Kosten Frankreichs
-
Mitarbeiterbefragung: Bahn-Angestellte etwas zufriedener - Pessimimus überwiegt
-
Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen
-
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
-
Erster Ebola-Fall in Nigeria: Gefährlicher Bundibugyo-Virusstamm nachgewiesen
-
Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
-
Gewalt bei Protesten in Frankreich: Lecornu trfft Gewerkschaftsvertreter
-
Brüssel geht wegen gefälschter Hotelanzeigen gegen Booking vor
-
Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband
-
Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme
-
Nvidia-Chef Huang fordert schnellen Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Merz betont Bedeutung von Handelsbeziehungen zu China
-
Putin: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ist frei
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" nach 50 Jahren ein
-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
Frankreichs Kabinett berät über umstrittenes Sterbehilfe-Gesetz
Der von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angekündigte Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wird am Mittwochnachmittag im Kabinett beraten. Aktive Sterbehilfe soll demnach unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Ausdrücke "Sterbehilfe" und "assistierter Suizid" kommen in dem Text nicht vor. Pflegeverbände und die französische Bischofskonferenz kritisieren das Vorhaben scharf, das Macrons bedeutendste gesellschaftliche Reform seiner zweiten Amtszeit werden könnte.
Der Text soll Ende Mai in der Nationalversammlung debattiert werden. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor 2025 gerechnet. Unheilbar kranke Erwachsene, deren Leid im Endstadium der Krankheit nicht mehr gelindert werden kann, sollen künftig "um Hilfe beim Sterben bitten können", so formulierte Macron es, als er im März die groben Linien des Gesetzes vorstellte.
Eine weitere Voraussetzung soll demnach die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen sein: Minderjährige und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder etwa Alzheimer sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Ein Arzt soll nach Beratung mit weiteren Experten entscheiden, ob alle Auflagen erfüllt sind. In diesem Fall kann er dem Sterbewilligen ein zum Tod führendes Medikament verordnen. Dies kann der Patient in Anwesenheit eines Arztes selber einnehmen. Falls er körperlich dazu nicht in der Lage ist, kann ihm eine Arzt oder eine ihm nahestehende Person dabei helfen.
Die Bischofskonferenz, die das Vorhaben bereits scharf kritisiert hatte, ernannte vier Bischöfe, die die Position der katholischen Kirche zum dem Thema in der öffentlichen Debatte vertreten sollen. "Manche ältere Menschen haben solche Angst, anderen zur Last zu fallen, dass sie sich am Ende sagen könnten: Das ist vielleicht die Lösung", sagte Bischof Emmanuel Gobilliard.
Auch Pflegeverbände äußerten sich kritisch. Die Vorstellungen des Präsidenten seien "weit von den Bedürfnissen der Patienten und dem Alltag des Pflegepersonals entfernt", betonten mehrere Pflegeverbände. Sie fordern die Verbesserung der Palliativmedizin, die unheilbar Kranke in der Endphase begleitet und versucht, ihre Schmerzen zu lindern.
In Frankreich haben viele Patienten keinen Zugang zu Palliativmedizin. Nach Angaben des Verbands für Palliativpflege sterben täglich in Frankreich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie dies bräuchten. Das neue Gesetz sieht vor, das jährliche Budget für Palliativmedizin innerhalb von zehn Jahren von derzeit 1,6 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro zu erhöhen.
Macron sprach von einem "Gesetz der Brüderlichkeit". "Es ermöglicht die Wahl des geringeren Übels, wenn der Tod schon da ist", fügte er hinzu.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2002 haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 2005 wurde festgelegt, dass Ärzte einen unheilbar kranken Patienten sterben lassen dürfen, indem sie auf Wunsch des Kranken eine lebensverlängernde Behandlung einstellen.
Dieses Gesetz wurde 2016 zuletzt ergänzt. Seitdem dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Ein Gesetzesvorschlag, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte, wurde zuletzt 2021 abgelehnt.
F.AbuShamala--SF-PST