
-
Trump: Armenisch-aserbaidschanischer "Friedensgipfel" am Freitag im Weißen Haus
-
Eberl bekräftigt: Woltemade-Transfer vorerst "vom Tisch"
-
Netanjahu: Israels Armee wird Kontrolle der Stadt Gaza übernehmen
-
Disney und Serienstar Carano einigen sich nach Rausschmiss wegen Holocaust-Verharmlosung
-
Trump: Armenisch-aserbaidschanischer "Friedensgipfel" im Weißen Haus am Freitag
-
Nicht abbezahlter Autokredit: Bank reicht Klage gegen US-Rapper MC Hammer ein
-
USA verdoppeln Kopfgeld für Venezuelas Präsidenten Maduro auf 50 Millionen Dollar
-
Apothekerverband kritisiert häufige Ausfälle bei E-Rezept und fordert stabileres System
-
Trump nominiert US-Ökonomen Miran vorläufig als Fed-Vorstandsmitglied
-
Hunderte Menschen demonstrieren vor Netanjahus Amtssitz für Ende des Gaza-Kriegs
-
Ultraorthodoxe Juden protestieren gegen Wehrpflicht in Israel
-
Französischer Verfassungsrat kippt Wiedereinführung von Insektengift
-
Hamas: Netanjahu "opfert" Geiseln im Gazastreifen
-
"Auf Doktor-Niveau": KI-Unternehmen OpenAI stellt ChatGPT-5 vor
-
Nächster Testspielsieg: Bayern in ansprechender Frühform
-
Höhere Trump-Zölle in Kraft: Deutsche Wirtschaft in Alarmstimmung
-
US-Unternehmen Lyten will Northvolt-Vermögenswerte in Deutschland kaufen
-
Netanjahu: Israel will gesamten Gazastreifen vorübergehend unter Kontrolle bringen
-
79 Drogenhändler in Frankreich in Hochsicherheitsgefängnis verlegt
-
Kreml bestätigt Treffen zwischen Putin und Trump in "kommenden Tagen"
-
Anklage fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Mannheim
-
World Games in Chengdu feierlich eröffnet
-
Polizist in Sachsen nach Aufruf zu Corona-Spaziergang aus Dienst entfernt
-
Emirate weisen sudanesische Angaben zu zerstörtem Söldner-Flugzeug zurück
-
Ballon d'Or: Wirtz, Flick und Berger nominiert
-
Medien: Wechsel von Leipziger Sesko zu ManUnited fix
-
Angebliche China-Nähe: Trump fordert Rücktritt von Intel-Chef Tan
-
Verfassungsgericht: Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück - Klingbeil rügt Union
-
Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin
-
Wilders-Wahlwerbung löst Beschwerdeflut bei niederländischer Antidiskriminierungs-Stelle aus
-
Ballon d'Or: Wirtz und Flick nominiert
-
Fünf Festnahmen bei Razzia gegen europaweit agierende Schleuserbande
-
Ter Stegen nicht mehr Kapitän von Barcelona
-
Inselstaat Nauru verkauft Pässe zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
-
DNA-Vergleich bringt Gewissheit: Gesuchter Dreifachmörder von Weitefeld ist tot
-
Klingbeil fordert nach Brosius-Gersdorfs Rückzug Aufarbeitung in der Union
-
Zähe UN-Verhandlungen in Genf zu Plastikmüll bislang ohne Fortschritte
-
Kreml: Treffen zwischen Putin und Trump in "den kommenden Tagen"
-
Höhere US-Zölle gelten nun für EU und zahlreiche weitere Handelspartner
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Haseloff verzichtet - CDU-Chef Schulze kandidiert
-
DLRG zählt bereits mindestens 236 tödliche Badeunfälle seit Jahresbeginn
-
Selenskyj: Europa muss an Ukraine-Friedensgesprächen beteiligt sein
-
Söder zu Social-Media-Auftritt: Internet nicht radikalen Kräften überlassen
-
Japanischer Autobauer Toyota senkt Gewinnprognose wegen US-Zöllen
-
Juristin Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur für Verfassungsgericht zurück
-
Hilferuf für Hamas-Geiseln: Angehörige mit Booten auf dem Weg zum Gazastreifen
-
In Westerwald gefundene Leiche ist mutmaßlicher Dreifachmörder von Weitefeld
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Haseloff tritt nicht mehr an - Schulze kandidiert
-
Hotelpreise: Österreichs Präsident fährt nicht zur UN-Klimakonferenz COP30
-
Rekord-Rückgang: Japans Bevölkerung schrumpft um 900.000 Menschen

Telefonische Krankschreibung wieder möglich - aber nur für fünf Tage
Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich - und kann nun dauerhaft genutzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich - und nicht für bis zu sieben Tage.
Die Regelung gelte ab Donnerstag, teilte der Bundesausschuss mit. Demnach sind Voraussetzungen, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.
Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus (GKV). Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.
Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.
Dass die telefonische Krankschreibung kommen würde, war schon vor der Ausschusssitzung klar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte dies schon vor der Sitzung. "Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte", sagte er dem "Handelsblatt". "Das Verfahren hat sich in der Pandemie bewährt und ist dann leider ausgelaufen."
Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Lauterbach, welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht.
Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. "Gerade in der Erkältungssaison hilft sie dabei, Ansteckungen zu vermeiden und Arztpraxen zu entlasten", bekräftigte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, in der "Rheinischen Post". "Wir haben in der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass Patienten und Ärzte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Möglichkeit umgegangen sind." Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass sich das jetzt ändern würde.
Der Gemeinsame Ausschuss ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Neben dem GKV-Spitzenverband sind in ihm die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.
N.Shalabi--SF-PST