-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat zwei Anträge gegen Regeln zur Eindämmung der Coronapandemie überwiegend abgelehnt. Nur in einem Aspekt war einer der beiden Anträge erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Im ersten Fall hatte sich eine Frau aus Gelsenkirchen gegen die Pflicht, in bestimmten Alltagssituation eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, an das Gericht gewandt. (Az.: 13 D 283/20.NE und Az.: 13 D 293/20.NE)
Dies wurde überwiegend abgelehnt, weil die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 gerechtfertigt war. Lediglich mit Blick auf das Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bekam sie Recht. Die Schutzverordnung sah vor, dass auch im unmittelbaren Umfeld von Geschäften eine Maske zu tragen war. Dieses Umfeld sei aber nicht konkret definiert worden, entschieden die Richter. Es sei unklar, wie weit der Bereich gefasst gewesen sei. Die Regel wurde später vom Land abgeschafft.
In einem zweiten Fall lehnte das Gericht den Antrag des Betreibers einer Yogaschule gegen die coronabedingte Schließung der Schule ab. Die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 schrieb unter anderem vor, dass öffentliche Sportstätten wie Fitnessstudios geschlossen bleiben mussten. Vor Gericht wurde darüber gestritten, ob Yogastudios überhaupt unter diese Regel fallen. Der Antragsteller argumentierte gegen die Schließung, weil Yoga besonders gesundheitsfördernd sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, weil der gesundheitsfördernde Aspekt für jeden Sport gelte.
ald7CFM
Y.Shaath--SF-PST