-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie
Veranstalter von Pauschalreisen mussten sich auch während der Corona-Pandemie an die Verbraucherschutzregeln halten. Regelungen, wonach sie bei einer Annullierung der Reise nicht alle bisherigen Zahlungen erstatten müssen, verstoßen gegen EU-Recht und sind auch durch "höhere Gewalt" nicht gerechtfertigt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit Schutzbestimmungen für Veranstalter in Frankreich und der Slowakei. (Az: C-407/21 UFC und C-540/21)
In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während seiner 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Dagegen klagten französische Verbraucherschützer.
In der Slowakei mussten Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah hier die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.
Beide Schutzregelungen hat der EuGH nun für unzulässig erklärt. Die Pauschalreiserichtlinie sehe bei einer Annullierung der Reise eine Erstattung vor, also eine "Rückzahlung in Geld". "Der Unionsgesetzgeber hat nicht gewollt, dass diese Verpflichtung durch eine Leistung in einer anderen Form wie z.B. das Angebot eines Gutscheins ersetzt werden kann", hieß es. Damit werde das "Ziel eines hohen und möglichst einheitlichen Verbraucherschutzniveaus" unterlaufen.
Auf "höhere Gewalt" könnten sich die Mitgliedstaaten bei solchen Regelungen nicht berufen, urteilte das Gericht. Die Richtlinie sehe eine Erstattung auch bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" vor. Dies sei nichts anderes als eine auf den Bereich der Pauschalreisen zugeschnittene Beschreibung höherer Gewalt. Der Sorge vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Reiseveranstalter hätten beide Länder stattdessen auch mit Beihilfen begegnen können, betonten die Luxemburger Richter.
N.AbuHussein--SF-PST