-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
Urteil: Fotografieren von Falschparkern rechtlich zulässig
Das Fotografieren von Falschparkern ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts im bayerischen Ansbach rechtlich zulässig. In zwei Grundsatzfällen gab das Gericht am Donnerstag zwei Männern Recht, die für die Ablichtung von Falschparkern Verwarnungen des Landesamts für Datenschutzaufsicht bekommen hatten. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431).
Die beiden Bürger machten Fotos von falsch geparkten Autos und schickten sie an die Polizei. Bei den angezeigten Verstößen handelte es sich etwa um Parken im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen.
Das Gericht musste nach den Rügen durch das Landesamt für Datenschutzaufsicht nun klären, ob das Fotografieren eine rechtmäßige Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung war. Strittig war insbesondere, ob für eine rechtmäßige Datenverarbeitung die Anzeigenerstatter von dem Parkvergehen persönlich betroffen sein mussten.
Außerdem war strittig, ob nicht die Schilderung des Parkvergehens und des Kennzeichens ohne Foto ausreichend wäre. Das Landesamt empfand etwa als problematisch, dass über den Parkvorgang hinausgehende Daten mit den Fotos erhoben würden - etwa durch das Fotografieren auch anderer Autos und Menschen.
Hingegen argumentierten die immer wieder als Anzeiger von Falschparkern auftretenden Kläger, dass die Polizei zum Beweis möglichst genaue Fotoaufnahmen verlangt habe. Außerdem werde die Verfolgung der Falschparker durch die Fotos einfacher.
Das Verwaltungsgericht gab den beiden Anzeigenerstattern Recht. Die schriftlichen Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Gegen die Urteile kann Berufung zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
O.Farraj--SF-PST