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Fast fünf Monate nach der Amokfahrt eines Autofahrers nahe der Berliner Gedächtniskirche hat die Staatsanwaltschaft dessen dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie in einem sogenannten Sicherungsverfahren beantragt. Wie die Behörde am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte, lasse sich nach nach der vorläufigen Einschätzung eines Gutachters nicht ausschließen, dass der 29-Jährige schuldunfähig gewesen sei. Sie reichte eine entsprechende Antragsschrift beim Berliner Landgericht ein.
Der 29-Jährige war am 8. Juni mit einem Kleinwagen nahe der Gedächtniskirche am Kurfürstendamm im Zentrum Berlins in eine Schulklasse aus Hessen gefahren und anschließend weitergerast, um weitere Menschen auf einem Gehweg zu erfassen. Eine 51-jährige Lehrerin starb, 16 Menschen wurden schwer oder lebensgefährlich verletzt. Schließlich krachte der Mann mit seinem Wagen in das Schaufenster eines Geschäfts. Er wurde festgenommen und sitzt vorläufig in einer Psychiatrie.
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Mann sein Fahrzeug "bewusst" in die Menschen steuerte und deren Tod zumindest billigend deren Tod in Kauf genommen zu haben. Sie wirft ihm Mord und 16-fachen Mordversuch vor. Zugleich geht sie allerdings davon aus, dass der Verdächtige bei der Tat aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war.
In einem solchen Fall kommt eine Anklage und ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der Aufenthalt dort ist nicht begrenzt und dauert so lange, wie eine Gefährlichkeit anhält.
A.Suleiman--SF-PST