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Ex-Polizeigewerkschafter wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt
Ein früherer Polizeigewerkschafter aus Schleswig-Holstein ist wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen vom Landgericht Lübeck zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro verurteilt worden. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der Polizeibeamte das Dienst- und Privatgeheimnis verletzt hatte, indem er in mehreren Fällen per Messengerdienst interne Informationen an einen befreundeten Zeitungsjournalisten weitergab.
Von der Geldstrafe gelten demnach 1200 Euro bereits als vollstreckt, weil das Verfahren nach Einschätzung der Kammer unverhältnismäßig lange dauerte. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen ehemaligen Vizelandesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft. Laut Anklageschrift hatte er in mehreren Fällen sensible Informationen zu Ermittlungen und laufenden Einsätzen geteilt.
Dazu kamen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Auskünfte zu ebenfalls vertraulichen Personalangelegenheiten, mit denen er in seiner Eigenschaft als Gewerkschafter sowie Mitglied im sogenannten Hauptpersonalrat der Polizei befasst war. Der Prozess sollte ursprünglich nur bis Juli dauern und verlängerte sich jüngst noch einmal durch Beweisanträge der Anklage.
Nach einer zeitaufwändigen Beweisaufnahme verurteilten die Richterinnen und Richter den geständigen Angeklagten in zwölf von 16 angeklagten Fällen, in den übrigen sprachen sie ihn frei. Demnach lag in sieben Fällen eine Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, in den übrigen ging es um den Verrat von Privatgeheimnissen. Das Delikt wird laut Gesetz weniger streng geahndet.
Mit seinem Urteil blieb das Lübecker Landgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung des Beamten forderte eine Geldstrafe. Bei einem Urteil im Sinn der Staatsanwaltschaft hätte dem im Zuge der Ermittlungen seit 2019 vom Dienst suspendierten Polizisten auch disziplinarrechtliche Konsequenzen wie der Verlust des Beamtenstatus gedroht.
C.Hamad--SF-PST