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Anbieter Voxenergie und Primastrom verlieren Verbraucherklagen
Die Stromanbieter Voxenergie und Primastrom haben nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mehrere Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken verloren. Die Verbraucherschützer rieten Kunden der Anbieter nun am Mittwoch, ihre Vertragsunterlagen zu prüfen und sich gegebenenfalls mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Demnach geht es unter anderem um nicht oder zu spät angekündigte Preiserhöhungen.
Laut VZB hatte Voxenergie im vergangenen Jahr die Preise erhöht, ohne die Kunden im Voraus zu informieren. Das Landgericht Berlin habe bestätigt, dass das Unternehmen die Verbraucher insbesondere über das durch die Erhöhung entstehende Sonderkündigungsrecht hätte informieren müssen. Im Januar dieses Jahres erhöhte Voxenergie dann den Verbraucherschützern zufolge die Preise und informierte die Kunden nicht rechtzeitig - vor Gericht unterlag das Unternehmen erneut.
Weitere Beschwerden betrafen neben Voxenergie auch den Versorger Primastrom. Beide gehören zur Unternehmensgruppe Primaholding. "Die Unternehmen erweckten bei Kund:innen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, den Eindruck, es bedürfe eines weiteren Schreibens, um sich endgültig vom Vertrag zu lösen", erklärte Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Das Landgericht Berlin habe auch dieses Geschäftsgebaren als unzulässig erklärt.
Bei den Verbraucherschützern sei eine Vielzahl von Beschwerden über die beiden Unternehmen eingegangen, erklärte die VZB. "Dass wir trotz der offenkundig unzulässigen Vorgehensweisen jeweils das Gericht zur Klärung bemühen mussten, zeigt auch, wie unverfroren sich diese Unternehmen am Markt verhalten", erklärte Kahnert. Betroffene Verbraucher sollten sich an ihre Verbraucherzentrale wenden.
Darüber hinaus führt der Verbraucherzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklagen gegen Voxenergie und Primastrom wegen Preiserhöhungen trotz vertraglicher Preisgarantie. Betroffene können sich zu den Klagen in einigen Wochen anmelden. Werden Ansprüche gerichtlich festgestellt, müssen Verbraucher diese im Nachgang selbst durchsetzen.
S.Abdullah--SF-PST