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Angeklagte in Prozess um Polizistenmorde von Kusel belasten sich gegenseitig
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig belastet. Der Mitangeklagte Florian V. wiederholte am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern seine Aussage, die der 32-Jährige gegenüber den Ermittlern bereits getätigt hatte. Er selbst habe nie geschossen und könne auch mit keiner Waffe umgehen.
V. sagte, nach dem ersten Schuss bei der Polizeikontrolle habe er einen Schritt nach vorn gemacht, um zu sehen, was passiert war. Anschließend habe er sich in der Böschung in Deckung gebracht. Aus Angst vor dem Hauptangeklagten Andreas S. habe er seinen Namen in der ersten Vernehmung den Beamten gegenüber nicht genannt.
Während der Tat habe er ebenfalls Angst verspürt. "Es hat sich angefühlt, als wäre der Hals zugeschnürt", sagte V. dazu. Von der Tat sei er schockiert gewesen. Den toten Beamten zu sehen sei ein "ekliges Gefühl" für ihn gewesen.
S. schrieb während der Aussage seines Mitangeklagten mit und warf V. anschließend in einer von ihm selbst verlesenen Einlassung vor, in seinen Vernehmungen mindestens 195 Mal gelogen zu haben. Seine Aussagen widersprächen sich. Der 39-Jährige führte beispielsweise aus, dass V. Tatabläufe in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich geschildert habe.
Auch die Aussage, dass er noch nie eine Waffe in der Hand gehabt habe, sei falsch, weil Spuren von V. an einer Waffe entdeckt worden seien. Zudem stimme die Zahl der von ihm wahrgenommenen und der tatsächlich abgegebenen Schüsse nicht überein. V. habe noch öfter gelogen, dies könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, sagte S. weiter.
S. gilt in dem Prozess als Hauptangeklagter. Er soll die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen haben, um eine Jagdwilderei zu verdecken. Ihm wirft die Anklage zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
V. ist angeklagt wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht und versuchter Strafvereitelung. Ein ursprünglicher Mordverdacht auch gegen V. erhärtete sich nicht, der Vorwurf gegen ihn wurde fallen gelassen. Die Tat hatte für großes Entsetzen gesorgt.
V.s Aussage wurde bereits für den 19. September erwartet, jedoch wegen Corona-Erkrankungen zweier Prozessteilnehmer bereits zweimal verschoben. Zum Prozessauftakt im Juni hatte S. die Situation als Notwehr dargestellt und schwere Vorwürfe gegen V. erhoben, der zunächst bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber zunächst schwieg.
B.AbuZeid--SF-PST