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Der russische Ölkonzern Rosneft geht gerichtlich gegen das Bundeswirtschaftsministerium wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Tochterfirmen vor. Gegen das Ministerium sei Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht worden, wie die vertretende Wirtschaftskanzlei Malmendier Legal am Donnerstagabend auf ihrem Profil im Netzwerk LinkedIn mitteilte. Rosneft hatte die von der Regierung Mitte September wegen des geplanten Ölembargos angeordnete Treuhandverwaltung unmittelbar als illegal kritisiert und rechtliche Schritt geprüft.
Konkret stellte die Regierung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur und setzte einen neuen Geschäftsführer ein. Die Treuhand übernahm damit auch die Kontrolle über den jeweiligen Anteil der Rosneft-Töchter an den Raffinerien PCK im brandenburgischen Schwedt, Miro in Karlsruhe und Bayernoil in Vohburg.
Die Versorgungssicherheit sei "nicht mehr gegeben", begründete Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) damals den Schritt. Der Betrieb der betroffenen Raffinerien sei gefährdet, weil "zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer" zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft nicht mehr bereit gewesen seien. Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung die deutsche Gazprom-Tochter Gazprom Germania unter Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt.
Die Kanzlei Malmendier erklärte nun, der Fall Rosneft "unterscheidet sich grundlegend vom Fall von Gazprom Germania". Rosneft komme seinen Rohöllieferverpflichtungen "in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen". Die Tatbestandsvoraussetzungen des Energiesicherungsgesetzes für die Anordnung der Zwangsverwaltung lägen daher "nicht vor".
Eine Treuhandverwaltung sei "kein geeignetes Mittel", die weiterhin nötigen Öllieferungen "besser als Rosneft sicherzustellen". Sie sei angesichts der Liefertreue auch nicht erforderlich, fuhr die Anwaltskanzlei fort. Die neuen Regelungen nach dem Energiesicherungsgesetzes seien zudem "verfassungswidrig".
Am Donnerstag hatte zunächst das "Handelsblatt" über die Klage berichtet.
A.AbuSaada--SF-PST