-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
Hafturteile nach Tod von 22-Jährigem in bayerischem Kanal rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem Ertrinken eines 22-Jährigen in einem Kanal im bayerischen Weiden in der Oberpfalz sind die Urteile gegen seine Freunde, die dem jungen Mann nicht halfen, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler im Urteil des Weidener Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Dieses hatte zwei Angeklagte im August 2021 zu Haftstrafen und einen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wie das Weidener Gericht feststellte, hatten die Angeklagten im September 2020 mit ihrem Freund in einer Shishabar gefeiert. Alle tranken Alkohol, der 22-Jährige nahm außerdem Drogen. Als die Clique danach zum Auto gehen wollte, stützten sein bester Freund und eine Freundin den 22-Jährigen zwar. Den dritten Freund griff der 22-Jährige aber unterwegs an. Dann ging er unbemerkt davon und stürzte eine Böschung hinab.
Dort fanden ihn die drei Freunde kurze Zeit später am Ufer, wo er auf dem Bauch lag und schluchzend um Hilfe bat. Der beste Freund und die Freundin stiegen zu ihm hinab, halfen ihm aber nicht. Die junge Frau filmte sogar mit ihrem Handy. Als der 22-Jährige schließlich versuchte sich aufzurichten, fiel er ins Wasser, trieb ab und ertrank später unbemerkt. Seine Freunde lachten zuerst, suchten dann vergeblich nach ihm und fuhren schließlich davon.
Der beste Freund wurde wegen Aussetzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, die Freundin zu viereinhalb Jahren. Aussetzung bedeutet, einen hilflosen Menschen trotz Beistandspflicht allein zu lassen oder erst in eine hilflose Lage zu bringen. Der dritte Freund bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.
U.AlSharif--SF-PST