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Kriegsverbrechervorwürfe auf Facebook: Meta soll 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook soll der Internetkonzern Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Meta habe den fraglichen Post trotz einer gerichtlichen Lösch- und Unterlassungsanordnung erst mit einer etwas mehr als zweiwöchigen Verspätung entfernt, hieß es zu Begründung. (Az. 2-03 O 128/26)
Ausschlaggebend für die Höhe des Ordnungsgeld war nach Gerichtsangaben der "im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum" der Verzögerung verbunden mit besonders schwerwiegenden Umständen. Demnach war der Soldat in dem Facebook-Beitrag unter Angabe seines tatsächlichen Klarnamens sowie eines Bilds der nachweislich falsche Vorwurf gemacht worden, er habe bei seinem Einsatz für Israel im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen.
"Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können", erklärte das Gericht. Die von Meta zur Erklärung vorgebrachten Begründung, es habe interne Verzögerungen einschließlich Sprachhürden gegeben, wirkten "eher schulderhöhend als schuldrelativierend". Der Konzern räume letztlich ein, "strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen".
Die Pressekammer des Landgerichts hatte dem Unterlassungsantrag des in Deutschland geborenen israelischen Soldaten am 23. März in einem Eilverfahren stattgegeben und Meta zur unverzüglichen Löschung des wahrheitswidrigen Posts verpflichtet. Die Anordnung wurde dem Konzern nach Gerichtsangaben am 24. März zugestellt, entfernt wurde der Beitrag erst nach einer deutlichen Verzögerung am 8. beziehungsweise 10. April.
Daher verhängte die Kammer schließlich am 28. Mai ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro wegen Missachtung der Anordnung. Dieser Beschluss kann binnen zwei Wochen noch mit einer Beschwerde angefochten werden.
Eine Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichts für den Fall ergab sich daraus, dass der von den Falschvorwürfen betroffene Soldat Bezüge nach Deutschland hat. Generell gilt im Presserecht der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Da einmal veröffentlichte Äußerungen abgerufen oder gelesen werden können, kann dagegen an verschiedenen Gerichten geklagt werden.
C.Hamad--SF-PST