-
Nations League: DVV-Männer siegen zum Auftakt gegen Kanada
-
Neue US-Angriffe und Trump-Drohungen - Teheran: Straße von Hormus "komplett" geschlossen
-
Historisches Comeback: Knicks kurz vor Gewinn der NBA-Finals
-
UNHCR: Zahl der weltweit Vertriebenen auf 117,8 Millionen Menschen gesunken
-
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
-
EZB gibt Leitzinsentscheidung bekannt - Erste Erhöhung seit 2023 erwartet
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge
-
Pass vorübergehend weg: BGH prüft Haftung von Gemeinde für entgangenen Urlaub
-
Anpfiff zur Fußball-WM: Eröffnungsfeier und Auftaktspiel in Mexiko-Stadt
-
Iran erklärt Straße von Hormus für "komplett geschlossen" - USA widersprechen
-
Fifa-Chef Infantino verteidigt hohe WM-Ticketpreise und Freundschaft zu Trump
-
Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
-
Neue ausländerfeindliche Proteste in Nordirland - Polizei setzt Wasserwerfer ein
-
Französischer Sänger Patrick Bruel offiziell der Vergewaltigung beschuldigt
-
"Hitze ist ein stiller Killer": Bundesweiter Aktionstag zu Hitzeschutz
-
Reformtreffen im Kanzleramt: Koalition will Gespräche mit Sozialpartnern fortsetzen
-
US-Armee meldet neue Angriffe auf den Iran
-
NFL-Rekordvertrag für Star-Quarterback Mahomes
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Sagrada Família und weiht Jesus-Christus-Turm
-
Treffen mit Sozialpartnern im Kanzleramt beendet - weitere Gespräche vereinbart
-
Medien: Brown-Wechsel zu Bayern vor Abschluss
-
Britischer Konzern Frasers bietet zwei Milliarden Euro für Hugo Boss
-
Bekannter Schweizer Soziologe Jean Ziegler ist tot
-
Infantino: Fall Artan "unglücklich"
-
Koalition berät mit Sozialpartnern über Reformen - Merz: "Lösungen im Dialog"
-
Papst Leo XIV.: Christen können Kriege nicht befürworten
-
Nordisch-WM 2031: FIS vertagt Oberstdorf-Entscheidung
-
Trump gibt 70 Milliarden Dollar für Abschiebungen frei
-
Macron: Selenskyj nimmt an Sitzung beim G7-Gipfel kommende Woche in Evian teil
-
Vor U-Ausschuss: Bill Gates bestreitet Verwicklung in Epsteins Missbrauchsfälle
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Basilika Sagrada Família in Barcelona
-
Trump unterstreicht: Werde bei WM sein
-
Koalition berät in Spitzentreffen mit Sozialpartnern über Reformen
-
Handball: DHB-Männer im WM-Eröffnungsspiel gegen Tunesien
-
Trump: Neuer Geheimdienstchef Pulte soll Personal abbauen
-
Tankrabatt läuft zum 1. Juli aus - Einigung von Union und SPD
-
Medizinische Kreise: Mindestens zwölf Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
"Sie halten uns zum Narren": Trump kündigt weitere Angriffe auf den Iran an
-
Wadephul: Neue Sanktionen gegen Israel derzeit "nicht geboten"
-
Nach ausländerfeindlichen Protesten wächst in Belfast die Sorge vor neuer Gewalt
-
Vor Messe in Sagrada Família: Papst Leo besucht Gefängnis und Abtei bei Barcelona
-
Rheinland-Pfalz darf frühere Hilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn nicht rückfordern
-
Feuerwehr rettet Entenküken aus Kanalisation in Bremerhaven
-
Slots für ausländische Airlines: Bundesregierung für Marktöffnung in der Luftfahrt
-
13 neue Richterinnen und Richter für Bundesgerichte gewählt
-
Rechte Vorfälle bei Bundestags-Planspiel mit Jugendlichen: Fraktionen fordern Aufklärung
-
Epstein-Skandal: Bill Gates im US-Kongress befragt
-
Wadephul: Deutschland und Ungarn wollen Beziehungen "neu aufstellen"
-
Armbrustattacken auf Vögel an Moselufer: Polizei identifiziert Verdächtigen
-
Finanzlage der Krankenkassen noch schlechter als bisher gedacht
Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei umstrittener IP-Adressenspeicherung
Zur besseren Verfolgung von über das Internet begangener Kriminalität nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für die seit Jahren umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Internet-Anbieter verpflichten soll, Geräteadressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Ermittler sollen damit bessere Möglichkeiten erhalten, über das Internet begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder digitale Gewalt aufzuklären.
Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gab es schon mehrfach in Deutschland. Sie wurde immer wieder von Gerichten für unzulässig erklärt. Die Bundesregierung betont, die nun geplante Regelung sei nicht identisch mit früheren Varianten der Vorratsdatenspeicherung. Sie verweist darauf, dass etwa die anlasslose Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten wie Informationen über besuchte Websites nicht vorgesehen ist.
IP-Adressen dienen dazu, Geräte wie Smartphones, PCs oder Tablets im Datenverkehr eindeutig zu identifizieren. Sie werden nur vorübergehend vergeben, Internet-Anbieter speichern IP-Adressen zudem nach aktuellem Stand oft nur für wenige Tage. Daher laufen bisher viele Abfragen der Ermittlungsbehörden nach der Identität von Anschlussinhabern ins Leere.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium sieht allerdings auch weitere Ermittlungsinstrumente vor. Dazu gehört die sogenannte Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Internet-Anbieter in Einzelfällen bei Verdacht einer Straftat auch zur Speicherung etwa von Verkehrsdaten verpflichtet werden können. Über diese lässt sich nachvollziehen, wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat. Auch hier soll die Speicherung zunächst auf drei Monate begrenzt sein, auf richterlichen Beschluss kann sie nochmals drei Moante verlängert werden.
Darüber hinaus soll bei Straftaten von erheblicher Bedeutung die sogenannte Funkzellenabfrage ausgeweitet werden. Dabei fragen Ermittler von Netzbetreibern Daten einer bestimmten Mobilfunkzelle ab, um etwa die Identität eines Verdächtigen zu ermitteln.
Der Bundesgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass die Funkzellenabfrage nach bisher geltendem Recht nur bei besonders schweren Straftaten wie etwa Mord oder Totschlag zulässig ist. Die Gesetzesänderung soll dies nun auch etwa für gewerbsmäßigen Betrug ermöglichen.
Z.AlNajjar--SF-PST