-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
-
Britischer Verteidigungsminister John Healey tritt zurück
-
Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
-
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
-
Umgang mit Vorwürfen: Becker rät Zverev zu mehr Offenheit
-
Doppelpartnerin verletzt: Williams-Comeback in London beendet
-
Preisschwankungen beim Tanken seit Beginn der Zwölf-Uhr-Regel "groß wie nie"
-
Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern
-
Papst Leo XIV. zum Abschluss von Spanien-Reise auf Kanaren eingetroffen
-
FIS-Präsident Eliasch abgewählt - Ospelt Nachfolger
-
Internationale Referenzstudie: Entwicklung des Erdklimas immer besorgniserregender
-
Deutscher Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot und für Schutzkonzepte
-
Trauer um Segler Dalin: Sieger der Vendée Globe verstorben
-
Wirtschafts-Studie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat
-
Kollegin bei Floßfahrt sexuell belästigt: Anklage gegen Berliner Polizisten
-
Merz zu Reformen: Es muss weitergehen - Opposition prangert Unausgewogenheit an
-
Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift
-
Thailand: Zwei chinesische Uiguren wegen Anschlags auf Schrein zum Tode verurteilt
-
Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht
-
Erzeugerpreise für Landwirte im April deutlich gesunken
-
Grüne und Linke enttäuscht von Reform-Treffen von Koalition und Sozialpartnern
-
Taiwan: China dringt erstmals in Gewässer um Taiping-Insel ein
-
Haßelmann an Merz: Reißen Sie sich zusammen - "die Leute fühlen sich verarscht"
Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen
Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).
Sie war mit einer Pauschalreise in die Türkei geflogen. Auf dem Hinflug ging ein Koffer mit Reiseutensilien für die Kinder verloren und wurde nie wieder gefunden. Außerdem wurde der Kinderwagen stark beschädigt. Die verlorenen Sachen aus dem Koffer kaufte die Familie nach. Einen Teil davon bekam sie vom Reiseveranstalter erstattet.
Vor Gericht verlangte sie aber auch einen Teil des Reisepreises zurück. Das Landgericht Frankenthal gab der Familie teilweise Recht. Der Veranstalter muss nun etwa ein Drittel vom Reisepreis zurückzahlen, insgesamt gut 5000 Euro. Durch Verlust und Beschädigung des Gepäcks war die Pauschalreise mangelhaft, entschieden die Richter.
Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, das Gepäck unbeschädigt bis zum Ziel zu transportieren. Statt sich zu erholen war die Familie zunächst damit beschäftigt, Ersatz für die verlorenen Gegenstände zu beschaffen. Neben den Kosten der Neubeschaffung muss deswegen auch ein Teil des Urlaubspreises erstattet werden.
Einen Ersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit erhielt die Familie jedoch nicht. Denn der Badeurlaub an sich blieb trotz der Störungen erhalten.
F.Qawasmeh--SF-PST