-
Eröffnungsshow und Auftaktspiel im Aztekenstadion: Fußball-WM hat begonnen
-
Trump stellt baldige Vereinbarung mit dem Iran in Aussicht und sagt Angriffe ab
-
Rekord-Börsengang: SpaceX könnte noch mehr einnehmen als erwartet
-
Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und im Kosovo
-
Mexikaner Quinones erzielt erstes WM-Tor
-
Nach Kongressrevolte: Trump nominiert neuen Geheimdienstkoordinator
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an - Iran dementiert
-
Anstoß in Mexiko: Die XXL-WM beginnt
-
Fehlalarm am Pentagon: Keine "gefährlichen Substanzen" gefunden
-
Eröffnungsfeier der Fußball-WM mit Superstar Shakira
-
Eröffnungsfeier: Shakira tanzt, die Fans jubeln
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an
-
Vor WM-Eröffnung in Mexiko: Tausende Fans drängen in Fanzone
-
G7-Vertreter beraten mit China über Abbau von Ungleichheiten
-
US-Abgeordnete verweigern Trump Spionagerechte gegen Ausländer
-
3. Liga: TSV Havelse bekommt Startplatz der Löwen
-
Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus
-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
-
Britischer Verteidigungsminister John Healey tritt zurück
-
Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
-
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
-
Umgang mit Vorwürfen: Becker rät Zverev zu mehr Offenheit
-
Doppelpartnerin verletzt: Williams-Comeback in London beendet
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Montag mit. Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Högel kann dagegen sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle einlegen. Högel befindet sich seit 2009 im Strafvollzug, die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf die Verurteilung des sogenannten Todespflegers zu lebenslanger Haft im Jahr 2019 in Oldenburg.
Bei der Entscheidung der Mindesthaftdauer seien die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt worden. Besonders erschwerend sei das konkrete Maß der Schuld durch die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt worden, teilte das Gericht mit.
Wie das Gericht erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass Högel danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob bei ihm weiterhin eine Gefährlichkeit vorliege. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.
Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele starben dabei. Er wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente mit jahrelanger Verspätung bekannt.
L.AbuAli--SF-PST