-
Als Anti-Trump-Slogan geltende Zahlen "8647" groß auf National Mall aufgetaucht
-
Unter Druck stehender Starmer ernennt neuen Verteidigungsminister
-
Außenministerium: Iran hat noch nicht über Abkommen mit den USA entschieden
-
Pressestimmen zum WM-Eröffnungsspiel: "Mexiko, wie schön!"
-
"Da geht die Post ab": Mexiko feiert perfekten WM-Auftakt
-
Eröffnungsshow und Auftaktspiel im Aztekenstadion: Fußball-WM hat begonnen
-
Trump stellt baldige Vereinbarung mit dem Iran in Aussicht und sagt Angriffe ab
-
Rekord-Börsengang: SpaceX könnte noch mehr einnehmen als erwartet
-
Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und im Kosovo
-
Mexikaner Quinones erzielt erstes WM-Tor
-
Nach Kongressrevolte: Trump nominiert neuen Geheimdienstkoordinator
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an - Iran dementiert
-
Anstoß in Mexiko: Die XXL-WM beginnt
-
Fehlalarm am Pentagon: Keine "gefährlichen Substanzen" gefunden
-
Eröffnungsfeier der Fußball-WM mit Superstar Shakira
-
Eröffnungsfeier: Shakira tanzt, die Fans jubeln
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an
-
Vor WM-Eröffnung in Mexiko: Tausende Fans drängen in Fanzone
-
G7-Vertreter beraten mit China über Abbau von Ungleichheiten
-
US-Abgeordnete verweigern Trump Spionagerechte gegen Ausländer
-
3. Liga: TSV Havelse bekommt Startplatz der Löwen
-
Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus
-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf den Instagram-Account einer Erotikdarstellerin einem Gerichtsurteil zufolge nicht komplett verbieten. Sie dürfe nur diejenigen Inhalte beanstanden, die entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die MABB hatte im November 2022 das gesamte Instagram-Angebot der Frau beanstandet und die weitere Verbreitung untersagt. Sie stelle sich betont sexualisiert dar, und ihre Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von Sexualität und darauf fokussierten Geschlechterrollen, hieß es von der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren, für die Instagram offiziell zugänglich sei, könne dies verstören und verunsichern.
Dagegen klagte die Betreiberin und bekam im Wesentlichen Recht. Zwar seien große Teile ihres Angebots auf Instagram für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend, hieß es vom Verwaltungsgericht. Ein Verbot des kompletten Angebots sei aber unverhältnismäßig.
Die MABB dürfe nur die Inhalte beanstanden, die tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hätten und müsse diese Beiträge konkret bezeichnen. Bei etwas mehr als tausend veröffentlichten Bildern nebst Textbeiträgen sei dies leistbar. Zudem werde der Klägerin dadurch auch für die Zukunft vor Augen geführt, welche Inhalte zulässig seien und welche nicht.
Das Urteil fiel am 23. Februar. Es kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
S.Barghouti--SF-PST