-
Kleiner Fahrplanwechsel der DB am Sonntag - Strecke Berlin-Hamburg im Fokus
-
Trotz Zuversicht bei Verhandlungen: US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen
-
Hunderte erwarten in Bangkok Ankunft des Trauerzugs mit Leichnam von Prinzessin Bha
-
Trump: Anführer von venezolanischer Drogenbande Tren de Aragua bei US-Angriff getötet
-
American Dreams: Das passierte in der deutschen Nacht
-
Pantisano: Linke muss Wut der Arbeiter aufgreifen
-
33 Punkte im Finalspiel: "Andi Obst ist Andi Obst"
-
Undav strotzt vor Selbstvertrauen
-
USA wie entfesselt: Auch Tom Cruise jubelt mit
-
US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen in Straße von Hormus
-
Geburtstagsparade "Trooping the Colour" für König Charles III. in London
-
Zurückhaltung bei der FIFA? Neuendorf weist Kritik zurück
-
Mit Schlager und Lunchpaketen: DFB-Team sponsert Fanbusse
-
EU startet am Montag Verhandlungen in Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau
-
"Die Mannschaft brennt": Völler glaubt an guten Auftakt
-
König Charles III. ehrt Oscarpreisträgerin Helen Mirren und andere Briten
-
David Beckham bekommt Stern auf Hollywoods "Walk of Fame"
-
Rheinmetall-Chef warnt vor Scheitern des deutsch-französischen Panzerprojekts MGCS
-
Dobrindt warnt vor Drohnenangriffen auf Bundestag und weitere Verfassungsorgane
-
Teheran: Vereinbarung mit den USA könnte "in den kommenden Tagen" unterzeichnet werden
-
Ohne verletzten Davies: Kanada rettet spätes Remis
-
Regierung in Kuba öffnet weitere Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen
-
BBL: Bayern legt im Finale vor
-
Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023
-
Pakistan: USA und der Iran verständigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung
-
Ghanas Partey wird Einreise nach Kanada verwehrt
-
Rekord-Börsengang von SpaceX macht Musk zum ersten Billionär
-
Kolumbianisches Schiff mit Hilfslieferungen erreicht Kuba
-
Pakistan: USA und der Iran einigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung
-
Putin: Ukraine will Russen mit Drohnenangriffen "spalten"
-
SpaceX-Aktie nach Börsenstart auf Höhenflug - Musk erster Billionär der Welt
-
EU einigt sich im Streit um Flugpassagierrechte - nur kleine Änderungen
-
Klose sicher: Mein Torrekord fällt
-
Monaco-Podium: Mercedes, Red Bull und McLaren unzufrieden
-
WHO: Ebola-Ausbruch weitet sich auf neue Gebiete im Nordosten des Kongo aus
-
Medien: Werner in Leipzig vor dem Aus - Demichelis Kandidat
-
Trump: Von Teheran gestreuter Entwurf eines Abkommens "entbehrt jeglicher Realität"
-
Auftakt zum SpaceX-Börsengang: Musk stellt Mars-Mission in Aussicht
-
Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
-
Tierorakel zu Fußballweltmeisterschaft vor erstem Deutschland-Spiel uneins
-
Franzosen nehmen Abschied von Ex-First Lady Bernadette Chirac
-
KI statt Krake: Fans setzen nun oft auf Tech statt Tier bei WM-Vorhersagen
-
Iran pocht bei Abkommen über Kriegsende auf Urananreicherung und Hormus-Kontrolle
-
Heftige Kritik in Bundestag und Bundesrat an geplanter Gesundheitsreform
-
Traum von Titelverteidigung geplatzt: Maria scheitert an Rybakina
-
Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue
-
Nach Schmuckfund: Weitere Ermittlungen gegen Spaniens Ex-Regierungschef Zapatero
-
Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert
-
Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt
-
Meister der strahlenden Farben: David Hockney mit 88 Jahren gestorben
Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
Beim Autofahren darf einem Urteil aus Baden-Württemberg zufolge kein Gesichtsschleier getragen werden. Eine muslimische Frau hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregel, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim am Montag mitteilte. Allerdings muss das Land wegen Ermessensfehlern in der Ablehnung neu über den Antrag der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden. (Az.: 13 S 1456/24)
Geklagt hatte eine muslimische Frau, die beim Autofahren einen Niqab tragen wollte. Das baden-württembergische Verkehrsministerium lehnte ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Dagegen ging die Frau gerichtlich vor. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits die Klage ab.
Die Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun auch überwiegend zurück. Das Verhüllungsverbot sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter. Es diene der Sicherheit im Straßenverkehr. Dass die Straßenverkehrsordnung dem Vorrang vor der Religionsfreiheit einräume, sei nicht zu beanstanden.
Einen Anspruch auf eine Ausnahmeregel hat die Frau nicht. Diese ist nicht zwingend zu erteilen. Allerdings muss das Ministerium neu über den Antrag der Frau entscheiden, weil es die Bedeutung der Religionsfreiheit für sie nicht ausreichend würdigte.
Zudem basierte die Ablehnung des Antrags darauf, dass das Verhüllungsverbot auch nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr sichere. Soweit diese im Straßenverkehr nötig sei, wird sie laut Urteil durch das Tragen eines Niqabs nicht beeinträchtigt.
U.AlSharif--SF-PST