-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung
In der juristischen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Schmerzgriffen hat die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Die Berufung der Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach sogenannte Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation rechtswidrig waren, wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie dieses am Montag mitteilte. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag fiel, ist laut OVG unanfechtbar.
Die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung einer Berufung seien nicht erfüllt, hieß es vom OVG. Die Berliner Polizei hätte darlegen müssen, warum das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sei. Stattdessen habe sie lediglich eine eigene, abweichende Würdigung entgegengehalten.
Ursprünglich geklagt hatte ein 21-jähriger Aktivist, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte. Nach der Auflösung der Versammlung kam er der Aufforderung, sich von der Fahrbahn zu entfernen, nicht nach, woraufhin Polizisten sogenannte Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken anwendeten.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts sind Schmerzriffe und Nervendrucktechniken zwar grundsätzlich zulässig, waren im konkreten Einzelfall aber unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Die Polizisten hätten den Kläger von der Fahrbahn tragen können, dafür hätten ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung gestanden, befand das Verwaltungsgericht im März 2025.
K.Hassan--SF-PST