-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler
Wohnungen sind knapp - und für manche Menschen ist es besonders schwierig, einen Mietvertrag zu ergattern. Über einen solchen Fall verhandelte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Sie wirft ihm Diskriminierung vor. (Az. I ZR 129/25)
Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam die Frau eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Die Klägerin glaubt, dass sie nur wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin bekam. Sie verklagt den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht und verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil nun prüfte.
Dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelt, stellte bereits das Landgericht fest. Auch am BGH wurde das nun nicht in Zweifel gezogen. Gestritten wurde über die Frage, ob der Makler haftet - oder ob doch nur der Vermieter verantwortlich gemacht werden kann.
"Makler sind ein Nadelöhr", argumentierte die Anwältin der Klägerin. An ihnen müssten Mietinteressenten vorbei, um eine Wohnung zu bekommen. Würden sie von möglichen Ansprüchen ausgenommen, entstehe eine "erhebliche Schutzlücke".
Der Anwalt des Maklers wiederum verwies darauf, dass das Maklerbüro vom Vermieter beauftragt worden sei. Der Makler sei somit ein Dritter, an ihn richte sich das Gesetz nicht.
Die Richterinnen und Richter neigten in einer vorläufigen Einschätzung dazu, der Klägerin Recht zu geben. "Der Zweck des Gesetzes spricht ziemlich stark dafür, dass auch der Makler haftet", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Ein Urteil fiel aber noch nicht. Es soll Anfang kommenden Jahres verkündet werden.
K.AbuTaha--SF-PST