-
Ländertarifrunde: Gewerkschaften fordern sieben Prozent mehr Geld
-
Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen
-
Vergewaltigung in Kölner Kaserne: BGH bestätigt Urteil gegen frühere Soldaten
-
Schneider in Belém: Klimaschutz eine Frage der sozialen Gerechtigkeit
-
"Entsetzt über die Fettnapfquote": CDU-Arbeitnehmerflügel kritisiert Bundesregierung
-
Kontrolle über die eignen Daten: Schwarz-Gruppe baut KI-Rechenzentrum im Spreewald
-
Vergiftung von Familie aus Deutschland in Istanbul: Elf Verdächtige in Haft
-
Illegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen
-
Musikalische Sensation: Bislang unbekannte Frühwerke von Bach präsentiert
-
Früherer IS-Kämpfer aus Irak in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
-
Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD
-
Kessler-Zwillinge Alice und Ellen mit 89 Jahren gestorben
-
Merz gegen Verschiebung von Rentenvotum - Junge Union lehnt Zustimmung weiter ab
-
Südkorea will keine neuen Kohlekraftwerke mehr bauen
-
Polizei gibt nach Falschinformationen über Bedrohung an Berliner Schulen Entwarnung
-
Gedenkmesse für französischen Nazi-Kollaborateur Pétain: Ermittlungen eingeleitet
-
Anschlagsplan auf Pro-Israel-Demonstration: BGH bestätigt Duisburger Hafturteil
-
Gewerkschaften fordern vor Ländertarifrunde sieben Prozent mehr Geld
-
WM-Quali: Mumbrú nominiert vier Europameister
-
Höchststand: Über eine Million Menschen waren 2024 wohnungslos
-
Betrunkener 15-Jähriger in Nordrhein-Westfalen baut Autounfall - fünf Verletzte
-
Kleindienst zurück im Gladbacher Teamtraining
-
Spatenstich im Spreewald: Schwarz-Gruppe baut KI-Rechenzentrum für elf Milliarden Euro
-
COP30 in Belém: Umweltorganisationen fordern konkrete Verhandlungsfortschritte
-
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe: Ermittlungen gegen 71-jährigen Arzt in Bayern
-
Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart
-
Ariana Grande bei Filmpremiere in Singapur bedrängt: Neun Tage Haft
-
Merz sieht Verschiebung von Rentenvotum skeptisch - aber für langfristige Reformen
-
Tennis: Beltz kündigt Analyse nach DTB-Abstieg an
-
Trump spricht sich jetzt doch für Freigabe der Epstein-Akten aus
-
Selenskyj und Macron unterzeichnen Absichtserklärung zum Kauf von bis zu 100 Rafale-Jets
-
Baden-Württemberg: 16-Jähriger baut Unfall mit Auto von Vater
-
Überfrierende Nässe und Schneeschauer: ADAC empfiehlt umsichtiges Fahren
-
Tom Cruise mit Ehren-Oscar für sein Lebenswerk ausgezeichnet
-
Polizei in Bochum schießt auf mit Messern bewaffnete Zwölfjährige
-
Bundesregierung hebt Teil-Exportstopp von Waffen nach Israel auf
-
"Historisches" Rüstungsabkommen geplant: Selenskyj zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Schweizer Wirtschaft wegen US-Zöllen im dritten Quartal geschrumpft
-
Selenskyj zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Für Slowakei-Showdown: Kapitän Kimmich ist zurück im Kader
-
COP30 in Brasilien: Lobbyisten für CO2-Abscheidung stark präsent
-
Krankenkasse: Jeder Vierte hat Angst vor Behandlung im Krankenhaus
-
Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina zum Tode verurteilt
-
Biathleten beim Weltcup-Auftakt ohne Kühn und Rees
-
Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf veganes Essen
-
Linke: Umgang der Bundesregierung mit Afghanistan-Schutzsuchenden "unverantwortlich"
-
Klingbeil trifft zum Auftakt von China-Besuch Vize-Regierungschef He
-
Mann mit hundert Päckchen Kokain in Körper an Flughafen Berlin-Brandenburg erwischt
-
Black Friday und Cyber Monday: Handel rechnet mit leichtem Umsatzrückgang
-
Statistik: Gut jedes siebte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet
Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD
Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hat mit Äußerungen über die AfD in einem Zeitungsinterview teils gegen geltende rechtliche Vorgaben verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der niedersächsischen Stadt am Montag laut einer Mitteilung. Kühme verstieß demnach mit seinen Äußerungen teilweise gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte gegen die Polizeidirektion Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Laut Gerichtsangaben war der Polizeipräsident grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seiner Aufgaben öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit, der Ermittlungstätigkeit der Polizei sowie zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern. Diese Befugnis unterliege bei Amtsträgern aber rechtlichen Grenzen, die im konkreten Fall teils überschritten worden seien.
Kühme hatte sich in einem im August 2023 in der "Nordwest-Zeitung" erschienenen Interview über die AfD geäußert. Laut Norddeutschem Rundfunk äußerte Kühme darin, dass die AfD "zur Gefahr für die innere Sicherheit" werde, Wahrheiten verdrehe und Lügen verbreite, womit die Partei das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliere.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.
Z.Ramadan--SF-PST