-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.
Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.
Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.
Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.
Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.
Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.
N.Shalabi--SF-PST