-
Handelsabkommen zwischen Indien und USA: Trump hebt Strafzölle auf
-
Epstein-Skandal: Clintons fordern ihre öffentliche Anhörung in Kongressausschuss
-
Triumph für von Allmen: Nach WM-Gold auch Olympiasieg
-
Pentagon beendet akademische Zusammenarbeit mit Uni Harvard
-
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
-
NBA: Siegesserie von Hukporti und den Knicks gerissen
-
Riera zum Debüt: "Hatte Spaß, meine Spieler zu sehen"
-
"Viel cooler als erwartet": Euphorie beim Team D
-
AfD bei Münchner Sicherheitskonferenz: SPD und Grüne fürchten um Vertraulichkeit
-
SPD beginnt in Berlin zweitägige Jahresauftaktklausur
-
Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang
-
Trump: "Sehr gute Gespräche" mit Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Stars und Glanz: Olympische Winterspiele in Italien feierlich eröffnet
-
Olympisches Feuer in Mailand und Cortina entzündet
-
25. Olympische Winterspiele eröffnet
-
Remis beim Riera-Debüt: Frankfurt wartet weiter auf die Wende
-
Ex-Botschafter und Epstein-Freund Mandelson: Britische Polizei durchsucht zwei Häuser
-
Olympia-Eröffnungsfeier in Italien mit Auftritt von Mariah Carey und jubelnden Athleten
-
"Der größte Moment meines Lebens": Deutsche Delegation läuft ein
-
Draisaitl und Schmid vorneweg: Deutsche Delegation läuft ein
-
US-Aktienindex Dow Jones steigt erstmals über 50.000 Punkte
-
Magdeburg gewinnt wilden Schlagabtausch in Fürth
-
Davis Cup: Struff und Hanfmann ebnen den Weg gegen Peru
-
Weißes Haus entfernt Trump-Video mit Obamas als Affen nach Aufschrei
-
Weißes Haus: Trump-Video mit Obamas als Affen nach Aufschrei entfernt
-
EU-Kommission will mit 20. Sanktionspaket Russlands Öl-Einnahmen weiter reduzieren
-
Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad
-
Kreml: Ukraine-Gespräche in Abu Dhabi waren "konstruktiv" und schwierig
-
Nach Verhandlungen im Oman: Iran kündigt Fortsetzung der Atomgespräche mit den USA an
-
Härtefallfonds: Nur 2700 Rentner mit verlorenen DDR-Ansprüchen bekamen Geld
-
Verdächtiger 14 Jahre nach Angriff auf US-Konsulat in Bengasi gefasst
-
"Widerlich" und "rassistisch": Empörung über Trump-Video von Obamas als Affen
-
EU-Kommission will maritime Dienste für Tanker mit russischem Öl verbieten
-
Stahlkonzern Salzgitter will Duisburger Stahlwerk HKM übernehmen
-
Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft
-
Verkehrsprobleme durch Eisregen - Flughafen Berlin-Brandenburg zeitweise lahmgelegt
-
Französische Behörde deckt Desinformation über Macron und Epstein auf
-
"New Start": USA und Russland für neue Verhandlungen - Uneinigkeit über Teilnehmer
Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor
EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)
Hintergrund ist die Weigerung der italienischen Regierung, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin-Regeln zurückzunehmen. Diese sehen vor, dass Länder in andere Mitgliedstaaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden.
Vor diesem Hintergrund legte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen dem EuGH einen dort anhängigen Fall zur Klärung vor. Es geht um einen Syrer, der 2023 in Deutschland einen Asylantrag stellte. Allerdings wurde er zuerst in Italien registriert, das seit längerem meist keine Dublin-Rückkehrer akzeptiert. Das Verwaltungsgericht will wissen, ob deshalb Ausnahmebestimmungen des Dublin-Verfahrens greifen, wonach die Prüfzuständigkeit in diesem Fall auf Deutschland übergeht.
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist dies rechtlich aber nicht der Fall. Die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags gehe nach seiner Auslegung der Vorschriften nicht deshalb auf einen anderen Staat über, weil das eigentlich zuständige Land "keine Bereitschaft" zur Aufnahme von Dublin-Rückkehrern zeige. Dies gelte zumindest so lange, wie in dem eigentlich zuständigen EU-Staat keine "systemischen Schwachstellen" im Asylsystem mit der Gefahr einer "unmenschlichen Behandlung" bestünden.
Verstöße eines EU-Mitgliedsstaats gegen Verpflichtungen gemäß EU-Recht müssten anderweitig geahndet werden, betonte Szpunar. Eine Lösung der durch die "Missachtung" der Dublin-Regeln durch ein Land entstehenden Probleme könne nicht in einer Auslegung der Verordnung selbst gesucht werden, betonte er. Dafür gebe es im EU-Recht aber "geeignete Mittel".
Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts kommt zugleich zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsprüfung im vorliegenden Fall doch auf Deutschland übergehen kann. Dies beruht auf anderweitigen Regeln im Dublin-System, wonach dies immer dann passiert, wenn die Überstellung an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht binnen einer Frist von üblicherweise sechs Monaten erfolgt. Laut EU-Recht sei der Grund für die Nichteinhaltung der Frist letztlich irrelevant, heißt es darin.
Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter sind nicht daran gebunden, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin zur Urteilsverkündung am EuGH wurde noch nicht bekanntgegeben.
Y.AlMasri--SF-PST