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Mit einem wahren Krimi hat sich am Mittwoch der Bundesgerichtshof befasst: Der zweite Strafsenat verhandelte in Karlsruhe über den Fall Alexander Falk. Der Erbe des bekannten Stadtplanverlags soll zum Angriff auf einen Anwalt angestiftet haben, der eine Klage gegen ihn vorbereitete. Der Mann wurde im Februar 2010 schwer am Bein verletzt, als in Frankfurt am Main auf ihn geschossen wurde. (Az. 2 StR 142/21)
Das Frankfurter Landgericht sprach Falk im Juli 2020 der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Haft. Hintergrund der Tat war demnach der manipulierte Verkauf von Falks Unternehmen Ision im Jahr 2000 an das britische Unternehmen Energis. Falk, damals eine schillernde Figur der sogenannten New Economy, soll den Wert des Unternehmens durch Scheingeschäfte und Luftbuchungen geschönt haben.
Deswegen war er bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Frankfurter Anwalt bereitete in dem Zusammenhang eine Schadenersatzklage gegen ihn vor - nach Ansicht der dortigen Richter das Motiv für den Angriff. Sie stützten die Verurteilung unter anderem auf eine SMS, die Falk vor dem Attentat bekam. Darin hieß es verklausuliert, Oma werde "ihren verdienten Kuraufenthalt bekommen".
Falk war in Frankfurt ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt, wurde aber schließlich nur wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unter anderem darauf basierte sein Verteidiger nun die Argumentation vor dem Bundesgerichtshof: Seiner Ansicht nach handelte es sich nämlich um zwei unterschiedliche mögliche Taten. Laut Anklage soll Falk schon im September 2009 jemanden aus dem kriminellen Milieu mit dem Mord beauftragt haben, den Auftrag zur gefährlichen Körperverletzung soll er aber erst später erteilt haben.
Der Verteidiger bemängelte außerdem, dass das Landgericht zwei Zeugen nicht vernommen habe, die wichtige Beweismittel für Falks Verteidigung hätten liefern sollen. Wie die Richter in Karlsruhe dazu bemerkten, bemühte sich das Landgericht durchaus, die beiden Männer zu laden - allerdings waren diese in der Türkei und stellten als Bedingung, Akteneinsicht in einem anderen Fall zu haben. Sie hätten sicher sein wollen, dass in Deutschland kein Haftbefehl gegen sie vorlag, sagte der Verteidiger dazu.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte dagegen, das Landgericht habe ohnehin nicht viel von den Zeugenaussagen erwarten können. Diese hätten sich nur gelohnt, wenn die Zeugen tatsächlich angereist und nicht etwa per Video befragt worden wären, wie es Falks Anwalt vorschlug. Der Bundesgerichtshof will nun gründlich über den Fall beraten. Ein Urteil wurde für den 17. August angekündigt.
N.Shalabi--SF-PST