-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 hatte der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler gewettet, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln beziehungsweise -stelzen im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit voller Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.
Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz solgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag "Powerjump" selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.
Der BSG-Unfallsenat fasste dies nun dahingehend zusammen, dass Koch letztlich als Unternehmer gehandelt habe. Daher folgten die Kasseler Richter der Vorinstanz insoweit, als Ansprüche als Beschäftigter, sogenannter Wiebeschäftigter oder auch als ehrenamtlich Tätiger nicht bestehen.
Nach einer in dem Verfahren bislang nicht berücksichtigten Vorschrift des Sozialgesetzbuchs könne aber "auch ein nicht versicherter Unternehmer versichert sein", betonte das BSG. Hintergrund ist der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.
Arbeitgeber bezahlen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind dafür von Unfallhaftungen gegenüber ihren Beschäftigten befreit. Gleiches gilt in die Gegenrichtung oder bei Schädigungen der Arbeitnehmer untereinander. Nach der nun vom BSG in das Verfahren eingebrachten Vorschrift gilt dies auch, wenn ein nicht unfallversicherter Unternehmer von einem Beschäftigten geschädigt wird und deshalb ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch bestünde.
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass Koch als "Unternehmer" Ansprüche gegen die Unfallversicherung haben kann, wenn "Beschäftigte" aus seinem Wettteam Mitschuld an dem Unfall tragen, etwa sein Vater als Fahrer des Unfallwagens. Sofern für die Wette das Straßenverkehrsgesetz galt, würde eine Schuld des Unfallfahrers sogar gesetzlich vermutet.
Das BSG verwies den Streit an das Landessozialgericht Stuttgart zurück, das nun all diese neu aufgeworfenen Fragen klären muss. Kochs Anwalt wertete dies als Erfolg. "Ich rechne mir durchaus gute Chancen aus", sagte er.
Koch selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung gespalten. "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Einen Erfolg wünsche er sich vor allem für seine Familie und die vielen anderen Menschen, "die mich pflegen und mich unterhalten". Am Sonntag wird er 38 Jahre alt.
Q.Bulbul--SF-PST