-
Portugal bestimmt in Stichwahl neuen Präsidenten
-
Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina
-
Nach Kahlschlag bei "Washington Post": Herausgeber Will Lewis nimmt seinen Hut
-
Wahl in Thailand hat begonnen - Konservativer Regierungschef hofft auf Bestätigung
-
Vorgezogene Wahl in Japan begonnen - Sieg für Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Neuer Tabellenführer: Darmstadt überrollt Kaiserslautern
-
Skispringerin Ström holt Gold vor Prevc - Freitag Siebte
-
Nur 1:1 in Gladbach: Bayer lässt Punkte liegen
-
Tausende demonstrieren in Mailand gegen Olympische Spiele - Zusammenstöße mit Polizei
-
Gold für Loch schon in weiter Ferne - Langenhan führt
-
BMW iX3 neuer Style und Design
-
Neuer Skoda Epiq modern mit Reichweite
-
"Werden unser blaues Wunder erleben": Thiounes Debüt misslingt
-
Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai
-
Patzer am Start: Gold für Loch schon in weiter Ferne
-
Fall auf Platz 16: Thioune-Debüt misslingt trotz langer Überzahl
-
Matchwinner Guirassy: BVB macht Druck auf Bayern
-
Davis Cup: Krawietz/Pütz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Energiekrise in Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Notfallmaßnahmen
-
Warnung vor Abriss des Sozialstaats: Bas und Klingbeil starten SPD-Programmklausur
-
Bas warnt vor "Abrissbirne" für Sozialstaat: Grundsatzrede bei SPD-Programmdebatte
-
Trotz Doppelpacker Dzeko: Schalke erneut sieglos
-
Davis Cup: Pütz und Krawietz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Olympia: Eishockey-Frauen wieder auf Kurs
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran und kündigt weitere Verhandlungsrunde an
-
Selenskyj: Nächste Gespräche mit Russland in den USA geplant - Stromausfälle in Ukraine
-
Handelsabkommen zwischen Indien und USA: Trump hebt Strafzölle auf
-
Epstein-Skandal: Clintons fordern ihre öffentliche Anhörung in Kongressausschuss
-
Triumph für von Allmen: Nach WM-Gold auch Olympiasieg
-
Pentagon beendet akademische Zusammenarbeit mit Uni Harvard
-
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
-
NBA: Siegesserie von Hukporti und den Knicks gerissen
-
Riera zum Debüt: "Hatte Spaß, meine Spieler zu sehen"
-
"Viel cooler als erwartet": Euphorie beim Team D
-
AfD bei Münchner Sicherheitskonferenz: SPD und Grüne fürchten um Vertraulichkeit
-
SPD beginnt in Berlin zweitägige Jahresauftaktklausur
-
Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang
-
Trump: "Sehr gute Gespräche" mit Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 hatte der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler gewettet, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln beziehungsweise -stelzen im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit voller Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.
Seinen 2020 gestellten Antrag auf eine gesetzliche Unfallrente begründete der heute 37-jährige Schauspieler mit dem Argument, er sei ehrenamtlich für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender tätig gewesen. In der Vorinstanz solgte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart dem nicht. Koch habe seinen Wettbeitrag "Powerjump" selbst organisiert. Hauptmotiv sei sein eigenwirtschaftliches Interesse gewesen, bekannt zu werden.
Der BSG-Unfallsenat fasste dies nun dahingehend zusammen, dass Koch letztlich als Unternehmer gehandelt habe. Daher folgten die Kasseler Richter der Vorinstanz insoweit, als Ansprüche als Beschäftigter, sogenannter Wiebeschäftigter oder auch als ehrenamtlich Tätiger nicht bestehen.
Nach einer in dem Verfahren bislang nicht berücksichtigten Vorschrift des Sozialgesetzbuchs könne aber "auch ein nicht versicherter Unternehmer versichert sein", betonte das BSG. Hintergrund ist der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.
Arbeitgeber bezahlen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind dafür von Unfallhaftungen gegenüber ihren Beschäftigten befreit. Gleiches gilt in die Gegenrichtung oder bei Schädigungen der Arbeitnehmer untereinander. Nach der nun vom BSG in das Verfahren eingebrachten Vorschrift gilt dies auch, wenn ein nicht unfallversicherter Unternehmer von einem Beschäftigten geschädigt wird und deshalb ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch bestünde.
Für den konkreten Fall bedeutet dies, dass Koch als "Unternehmer" Ansprüche gegen die Unfallversicherung haben kann, wenn "Beschäftigte" aus seinem Wettteam Mitschuld an dem Unfall tragen, etwa sein Vater als Fahrer des Unfallwagens. Sofern für die Wette das Straßenverkehrsgesetz galt, würde eine Schuld des Unfallfahrers sogar gesetzlich vermutet.
Das BSG verwies den Streit an das Landessozialgericht Stuttgart zurück, das nun all diese neu aufgeworfenen Fragen klären muss. Kochs Anwalt wertete dies als Erfolg. "Ich rechne mir durchaus gute Chancen aus", sagte er.
Koch selbst zeigte sich nach der Urteilsverkündung gespalten. "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Einen Erfolg wünsche er sich vor allem für seine Familie und die vielen anderen Menschen, "die mich pflegen und mich unterhalten". Am Sonntag wird er 38 Jahre alt.
Q.Bulbul--SF-PST