-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH
Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern zu, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben - also wenn es darum geht, ihren Wohnraum zu erhalten, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger ausführte.
Das Problem ist keineswegs neu, wie in der Verhandlung deutlich wurde. So zitierte Bünger aus dem Reichsmietengesetz von 1922, das sich bereits mit Untermietverhältnissen befasste. Auch damals stiegen die Mieten und in der Folge die Untermieten in den Großstädten an, so wie heute.
Der Fall, der dem BGH vorliegt, spielt in Berlin. Dort mietet ein Mann seit 2009 eine Zweizimmerwohnung für 460 Euro Kaltmiete, die später auf knapp 500 Euro erhöht wurde. Da der Wohnungsmarkt in Berlin angespannt ist, gilt dort eine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden, außer für Neubauten oder nach einer Sanierung.
Nach einigen Jahren ging der Mieter für einige Zeit ins Ausland und bat die Vermieterin um die Erlaubnis, die Wohnung befristet untervermieten zu dürfen. Er bekam die Erlaubnis. Sie galt bis Ende Januar 2020. Der Mieter blieb aber länger als geplant im Ausland und vermietete die Wohnung weiter unter. Von den Untermietern verlangte er 962 Euro kalt. Zulässig wären gemäß Mietpreisbremse höchstens 748 Euro.
Zwar fragte er bei der Hausverwaltung an, ob die Untervermietung genehmigt würde, bekam aber keine Antwort. Er behielt einen Schlüssel für die Wohnung und lagerte dort auch einige persönliche Sachen. Die Vermieterin nahm sich eine neue Hausverwaltung, welche die Wohnung besichtigte und dort auf die Untermieter traf. Die Vermieterin kündigte dem Mieter.
Sie zog vor Gericht, um zu erreichen, dass sowohl er als auch die Untermieter die Wohnung räumen. Vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg hatte die Räumungsklage keinen Erfolg. Das Berliner Landgericht entschied aber, dass der Mieter ausziehen muss. Die ordentliche Kündigung sei wirksam.
Dagegen zog der Mieter vor den BGH. Seine Anwältin argumentierte in Karlsruhe, dass er aus einem "Motivbündel" heraus gehandelt habe. Der Mieter habe ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Er habe nicht primär einen Gewinn erzielen, sondern seine Wohnung erhalten wollen.
Die Vermieterin gehe das Untermietverhältnis nichts an, sagte sie. Bei einer Kündigung würden gerade die Einkommensschwächsten, nämlich die Untermieter, ihre Wohnung verlieren.
Der Anwalt der Vermieterin wiederum sagte, dass es eben um das Bestandsinteresse gehe. Wenn ein Mieter wegen veränderter Umstände seine Wohnung nicht mehr ganz nutzen und nicht mehr bezahlen könne, solle ihm geholfen werden - "aber nur so weit". Es gehe nicht darum, dass der Mieter durch Untervermietung Gewinn macht.
Auch der BGH neigt nach vorläufiger Einschätzung zu dieser Sichtweise. Bleibt es dabei, müsste der Mieter ausziehen. Entschieden ist das aber noch nicht. Der Senat will ausführlich beraten und sein Urteil am 28. Januar verkünden.
M.AlAhmad--SF-PST