-
Steinmeier-Nachfolge: Unterstützung für Aigner aus Ländern - CDU wartet ab
-
Merz zu mehrtägiger Asienreise gestartet - Steinmeier reist parallel nach China
-
Regierungsbildung in Schweden erneut gescheitert
-
Geplante Jugendproteste: Innenpolitiker warnen vor Gewalt und Unterwanderung
-
DDR-Größe Weber im Alter von 61 Jahren verstorben
-
Russland will Angriffe trotz Gesprächen mit USA und Ukraine fortsetzen
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen steht
-
Kreuzfahrt nach Kollision in Bremerhaven abgesagt - Sturmflutwarnung für Nordseeküste
-
Mutmaßlicher IS-Anhänger am Frankfurter Flughafen festgenommen
-
Stauprognose: Am Halloween-Wochenende ist mit vollen Autobahnen zu rechnen
-
Ifo-Institut: Stimmung in Firmen hellt sich weiter zum sechsten Mal in Folge auf
-
Debatte um Stromsteuersenkung: Rehlinger wirft Merz leere Versprechungen vor
-
DAK-Umfrage: Jeder fünfte Jugendliche inhaliert Einweg-E-Zigaretten
-
IG-Metall-Chefin: Auftritt von Audi-Chef in den USA "politisch inakzeptabel"
-
EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer
-
Ifo-Institut: Stimmung in deutschen Unternehmen verbessert sich erneut
-
Tresoldi mit nächstem Dreierpack: "Immer etwas Besonderes"
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen vorgelegt
-
Nach Kollision in Bremerhaven: Kreuzfahrt für rund 2400 Passagiere abgesagt
-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
الظفرة يطلب كشف تفاصيل قرار ركلة الإقصاء أمام خورفكان
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
طرق دبي تفتتح الجمعة الجسر الأخير في مشروع دوار المركز التجاري
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
نقل رالي دكار 2027 من السعودية في قرار استثنائي
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
-
Venezuela: Oppositionspolitikerin Machado nach fast einem Jahr Exil heimgekehrt
-
Zwei Schwerverletzte bei Frontalunfall in Wachtberg
-
Wagner-Show bei Magic-Sieg: "Riesig für uns"
-
مهرجان الظفرة الرابع يختتم منافسات الهجن بتتويج الفائزين
-
NFL: Bitterer Abend für Mahomes und die Chiefs
-
Käerjeng setzt sich nach der Pause gegen Standard ab
-
بوتين يؤكد استمرار واردات أوروبا من الطاقة الروسية
-
Paralympic Day macht rund 20 Sportarten erlebbar
-
NBA: Besondere Wagner-Show bei Magic-Sieg
-
العاصفة «بويلو» تعطل الكهرباء والرحلات الجوية في بريطانيا
-
Luxemburgs Handballerinnen scheitern nach deutlicher Heimniederlage
-
Chor Casino und Qwain präsentieren Swing Stories
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
جمارك دبي تنجز 1.36 مليون طلب لاسترداد التأمينات في ستة أشهر
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
Halfway Home spielt im Dezember im Dörphus Hörsten
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von salafistischem Prediger
Die Ausweisung eines salafistischen Predigers aus Deutschland ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht ließ nach einem am Freitag in Leipzig veröffentlichten Beschluss die Beschwerde des Klägers gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Ausweisung des tunesischen Imams nicht zu. (BVerwG 1 B 1.25)
Der 1975 geborene Tunesier reiste nach Gerichtsangaben 2001 zum Studium nach Deutschland ein und ist seit 2006 als Imam im Islamischen Kulturzentrum Bremen tätig. Das Kulturzentrum steht seit Jahren unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz, das ihn als Moscheeverein mit salafistischer Ausrichtung einordnet.
Der Kläger war zeitweise mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet mit der er vier Kinder hat. 2021 wurde er durch den Bremer Senat aus Deutschland ausgewiesen und mit einem 20-jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt. Zudem wurde ihm die Abschiebung angedroht.
Zur Begründung hieß es, der Imam sympathisiere und werbe im Rahmen seiner Predigten und über das Internet offen für demokratiefeindliche, salafistische und dschihadistische Positionen und betreibe gezielt Propaganda für terroristische, der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nahestehende Organisationen.
Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage des Mannes hatte zunächst in erster Instanz Erfolg. Das Bremer Verwaltungsgericht hob die entsprechenden Bescheide des Innensenats auf. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte in einem Berufungsverfahren hingegen die Rechtmäßigkeit der Ausweisung. Das 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde aber für rechtswidrig erklärt.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Eine Beschwerde des Klägers dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht nun zurück, weil diese eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht aufgezeigt habe. Das OVG-Urteil ist damit rechtskräftig.
N.AbuHussein--SF-PST