-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung
Ein wegen der Beleidigung von Politikerinnen verurteilter rechter Youtuber ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Weder eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit werde deutlich gemacht, begründete Karlsruhe am Donnerstag seine Entscheidung. Der Influencer, dessen Kanal etwa 600.000 Abonnenten hat, veröffentlichte drei Videos mit teils unflätigen Beschimpfungen. (Az. 1 BvR 2721/24)
Das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Detmold verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro. Seine Berufung vor dem Landgericht und die Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm hatten keinen Erfolg.
Das Landgericht ordnete die Äußerungen als Schmähkritik ein. Eine Schmähkritik ist eine besonders diffamierende, herabwürdigende Beleidigung, bei der es nicht mehr um die Sache geht. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Von der Kunstfreiheit seien die Videos auch nicht geschützt, entschied das Landgericht. Selbst wenn Kunst- und Meinungsfreiheit hier gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerinnen abgewogen würden, wiege dieses schwerer.
Der Youtuber wandte sich an das Verfassungsgericht und beklagte, dass sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit verletzt worden sei. Die Äußerungen in den Videos seien zu Unrecht als Schmähkritik eingestuft worden, argumentierte er. Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde aber nun nicht zur Entscheidung an, da sie unzulässig war.
Die Beschwerde des Influencers mache nicht deutlich, dass das Landgericht fälschlicherweise von einer Schmähkritik ausging. Sie habe sich auch nicht genügend mit dem Bezug zur Kunstfreiheit auseinandergesetzt, erklärte das Verfassungsgericht - oder damit, dass das Landgericht darüber nachdachte, wie schwer Kunst- und Meinungsfreiheit hier im Vergleich zum Persönlichkeitsrecht wiegen.
U.AlSharif--SF-PST