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Sieben Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Prozess endet mit Freisprüchen
Sieben Jahre nach Ausschreitungen am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz ist der Prozess gegen weitere mutmaßliche Beteiligte mit Freisprüchen und einer Verfahrenseinstellung zu Ende gegangen. Das Landgericht Chemnitz sprach drei der vier Angeklagten am Mittwoch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung frei. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde nach Gerichtsangaben eingestellt.
Den der rechten Szene zugeordneten Männern wurde vorgeworfen, im Jahr 2018 nach mehreren Demonstrationen im Chemnitzer Stadtgebiet politische Gegner verfolgt, bedroht und verletzt zu haben. Die Kammer sah es den Angaben zufolge nicht für erwiesen an, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise Gewalttätigkeiten gegen andere begangen haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden warf den Angeklagten Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen vor und beantragte vor Gericht, die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verwarnen beziehungsweise ihnen Arbeitsstunden aufzuerlegen. Die Verteidiger forderten Freispruch.
Die Kammer kam zwar zu dem Schluss, dass der vierte Angeklagte damals drei Personen beleidigte. Weil diese keinen Strafantrag stellten, war das Verfahren aber einzustellen.
Die Angeklagten sollen im September 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz gemeinsam mit anderen Teilnehmern einer Gegendemonstration angegriffen haben. Mehrere Menschen wurden damals verletzt.
Zuvor war Ende August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfests ein Mann getötet worden, worauf es zu gewaltsamen Ausschreitungen in der sächsischen Stadt kam. Wegen des Tötungsdelikts wurde später ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
In einem ersten Prozess wegen des damaligen Geschehens stellte das Landgericht im Januar 2024 das Verfahren gegen drei verbliebene von ursprünglich neun Angeklagten ein. Sie mussten jeweils 1000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten bereits dezimiert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil ein Angeklagter untergetaucht und ein anderer in der Psychiatrie war.
Ein dritter Prozess in dem Komplex gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte der Ausschreitungen soll nach Gerichtsangaben am 8. September beginnen.
Y.Shaath--SF-PST