
-
Gericht: NS-Gedenkstätte Buchenwald darf Besuch mit Palästinsertuch verbieten
-
"Juristisch fragwürdig": Mihambo kritisiert Gentest-Einführung
-
Haftbefehl gegen Syrer in Deutschland wegen Plänen für Anschlag in Syrien erlassen
-
70. Eurovision Song Contest findet in Wien statt
-
Dänen sollen mehr lesen: Regierung will Mehrwertsteuer auf Bücher abschaffen
-
Berliner Polizei registriert weniger Fälle von Clankriminalität
-
Anklage: Junger IS-Anhänger soll Anschlag in Deutschland geplant haben
-
Lufthansa Cargo soll Öko-Bilanz von Billigmodehändler Shein verbessern
-
Wadephul ruft Israel und Hamas zu baldigem Waffenstillstand auf
-
SPD-Politiker Wiese beschwichtigt in Streit um Steuererhöhungen
-
US-Regierung fordert Beteiligung an Intel wegen staatlicher Unterstützung
-
Umfrage: Mehrheit der Deutschen benutzt zumindest gelegentlich Festnetztelefon
-
Inflation in Großbritannien zieht im Juli weiter an - Preise steigen um 3,8 Prozent
-
Nächster Nato-Gipfel findet Anfang Juli 2026 in Ankara statt
-
Schwere Verletzung: Kapitän Wissmann fehlt Eisbären lange
-
Beschwerde wegen "Untätigkeit" von Wahlprüfungsausschuss scheitert in Karlsruhe
-
Wadephul: Chinas Vorgehen im Südchinesischen Meer bedroht Asiens Sicherheit
-
Schieflage bei Krankenkassen: BDA schlägt Gebühr für Arztbesuche vor
-
1391 Spiele: Fluminense-Keeper Fabio bricht Weltrekord
-
Wehrbeauftragter warnt vor Überforderung von Bundeswehr bei Ukraine-Mission
-
Wadephul hofft auf Verabschiedung von EU-Freihandelsabkommen mit Indonesien im September
-
Umsatz in Hotels und Restaurants im ersten Halbjahr klar rückläufig
-
Israelischer Verteidigungsminister billigt Plan für Einnahme von Stadt Gaza
-
Sächsischer Ministerpräsident Kretschmer gegen deutsche Soldaten in Ukraine
-
Deutsche Exporte im ersten Halbjahr auf Vorjahresniveau - Importe gestiegen
-
Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Falschaussage zur Maut
-
Effekt der US-Zölle: Japans Exporte brechen ein
-
Eurovision Song Contest 2026 findet in Wien statt
-
Einsatzkräfte retten in Nordrhein-Westfalen sieben Schwäne von Bahngleisen
-
Tennis: Lys steigt in Cleveland aus
-
Bericht: Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Falschaussage zur Maut
-
USA stimmen Antrag Brasiliens auf WTO-Konsultationen wegen hohen US-Zöllen zu
-
Müller traut Neuer Rolle als Nummer eins bei der WM 2026 zu
-
Díaz: Transfer für Bayern ein "großes Risiko"
-
Wagner: "Für den Trainerjob viel, viel besser geeignet"
-
Berichte: Syriens Außenminister trifft israelische Delegation in Paris
-
Gamescom: Weltweit größte Computerspielmesse startet in Köln
-
Weißes Haus startet Account auf umstrittener Videoplattform Tiktok
-
Österreich und Schweiz bringen sich als Veranstaltungsorte für Ukraine-Konferenz ins Spiel
-
Nur ein Spiel im Mixed: Zverev und Bencic früh raus
-
Offiziell: Trapp wechselt von Frankfurt nach Paris
-
Lys im Viertelfinale von Cleveland
-
Zu "woke": Trump verschärft Ton gegen Museen
-
Netanjahu wirft Macron Beförderung von Antisemitismus vor - Scharfe Replik aus Paris
-
Anerkennung von Palästinenserstaat: Netanjahu wirft Macron Schüren von Antisemitismus vor
-
Video-Streamer in Frankreich während Liveübertragung gestorben
-
Generalstabschefs der Nato-Staaten beraten am Mittwoch in Videoschalte über Ukraine
-
Mexikanischer Boxer Chavez Jr. aus den USA abgeschoben
-
Gewaltverbrechen in Wohnung in Leipzig: Frau getötet und Kind schwer verletzt
-
US-Unterstützung aus der Luft: Debatte um Ukraine-Sicherheitsgarantien nimmt an Fahrt auf

Beschwerde wegen "Untätigkeit" von Wahlprüfungsausschuss scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde wegen "Untätigkeit" des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Ganze hatte mit dem Einspruch eines Bürgers gegen die Bundestagswahl vom Februar begonnen.(Az. 2 BvR 957/25)
Diesen Einspruch legte er im April beim Bundestag ein. Dessen Wahlprüfungsausschuss prüft solche Beschwerden und das Parlament entscheidet dann darüber. In diesem Fall war der Wahlprüfungsausschuss aber noch nicht gebildet - er konstituierte sich erst am 27. Juni.
Fünf Tage davor wandte sich der Bürger bereits an das Verfassungsgericht. Er wollte den Bundestag dazu verpflichten lassen, den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich zu bilden und die Wahleinsprüche sofort zu behandeln. Nach der Konstituierung des Ausschusses erklärte er den ersten Teil der Verfassungsbeschwerde für erledigt. Weiter forderte er aber, dass die Einsprüche gegen die Bundestagswahl sofort geprüft werden müssten.
Damit hatte er nun keinen Erfolg. Denn zu diesem Zeitpunkt kann er noch keine solche Verfassungsbeschwerde einreichen. Stattdessen könnte er später, nach der Entscheidung des Bundestags, gegebenenfalls dagegen Beschwerde in Karlsruhe einlegen. So sieht es das Grundgesetz vor. Das Verfassungsgericht prüft in solchen Fällen, ob Wahlfehler begangen wurden.
Ausnahmen von diesem Verfahren - also eine Prüfung durch das Gericht ohne vorherige Bundestagsentscheidung - kann es nur geben, wenn die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht stattfinden kann.
Das Gericht betonte in seinem Beschluss, dass sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der Bundestag nicht sofort nach seiner Konstituierung erste Schritte für Wahlprüfungen einleitete. Dies könne nicht von Mehrheitsverhältnissen und Koalitionsverhandlungen abhängig gemacht werden oder davon abhängen, ob überhaupt eine Regierung gebildet werden könne.
An der "raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments" bestehe ein öffentliches Interesse und der Bundestag müsse innerhalb einer angemessenen Frist über Wahleinsprüche entscheiden.
W.Mansour--SF-PST