-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
Urteil: Ätzende Flüssigkeit darf nicht in Limonadenflasche aufbewahrt werden
Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht in unauffälligen und frei zugänglichen Limonadenflaschen aufbewahrt werden. Das entschied das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Donnerstag im Fall eines Manns, der versehentlich Salmiakgeist aus einer Flasche in der Werkstatt eines Freunds getrunken hatte und dadurch schwer verletzt wurde. Er habe Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Gericht.
Der verklagte Werkstattbesitzer hatte die farblose Flüssigkeit, die er zur Reinigung von Handyplatinen benutzte, nach eigener Aussage in einer Glasflasche hinter einem Sofa aufbewahrt. Ein Praktikant habe die Flasche schließlich ohne sein Wissen in den Kühlschrank gestellt.
Ein durstiger Freund, der sich in der Werkstatt aufhielt, bediente sich an dem Kühlschrank hinter der Ladentheke und nahm sich ein Glas aus dem Schrank. Laut Gericht goss er die Ammoniaklösung aus der Flasche in ein Glas und trank dieses in einem Zug aus. Dabei habe er nicht gemerkt, dass es sich um Salmiakgeist in unbekannter Konzentration gehandelt habe.
Der Mann erlitt demnach schwerste Verletzungen an der Speiseröhre und im Magen. Er musste in ein künstliches Koma versetzt werden und erholte sich nur langsam. Vom Besitzer der Werkstatt verlangte er infolge dessen 18.750 Euro Schmerzensgeld. Der Werkstattbesitzer hielt dagegen, der Mann habe zum einen nicht hinter die Ladentheke gehen dürfen und sei zum anderen bereits seit drei Nächten wegen Drogenkonsums wach gewesen.
Der Werkstattbesitzer hätte sicherstellen müssen, dass Dritte nicht mit der Chemikalie in Berührung kommen könnten, erklärte das Gericht nun. Auch ein Versteck hinter dem Sofa sei dafür nicht ausreichend gewesen.
Andererseits hätte der Kläger selbst überprüfen müssen, was sich in der bereits geöffneten Flasche befand und das Glas nicht in einem Zug austrinken sollen. Das gelte umso mehr, wenn seine Wahrnehmung ohnehin durch Drogen beeinträchtigt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Y.Zaher--SF-PST