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Unerkannte Schizophrenie: Berliner muss nach Tötung von Großvater in die Psychiatrie
Weil er seinen Großvater tötete seine Großmutter schwer verletzte, muss ein 24-Jähriger in die Psychiatrie. Das Landgericht Berlin ordnete am Donnerstag die Unterbringung des Manns im Maßregelvollzug an. Der Beschuldigte sei schwer an Schizophrenie erkrankt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka bei seiner Urteilsbegründung. Die Krankheit sei zum Zeitpunkt der Tat noch nicht erkannt und behandelt gewesen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der junge Mann seinen 88-jährigen Großvater im Februar in dessen Wohnung in Berlin-Marzahn so heftig schlug und trat, dass er starb. Seine 84-jährige Großmutter verletzte der Enkel zudem schwer. Nachdem er anschließend noch versuchte, den beiden zu helfen und sie ins Krankenhaus zu bringen, ergriff er beim Eintreffen der Rettungskräfte die Flucht. Kurze Zeit später wurde der 24-Jährige festgenommen.
Der junge Mann, der nach einem abgebrochenen Studium in Rostock wieder bei seinen Eltern in Köpenick lebte und eine Ausbildung zum Physiotherapeuten machte, habe schon seit längerer Zeit unbemerkt eine schizophrene Störung entwickelt, sagte Miczajka. Gleichzeitig habe er Cannabis konsumiert, zwischenzeitlich bis zu ein Gramm am Tag. Am Tattag sei der Beschuldigte zunächst mit dem Auto, dann zu Fuß durch die Stadt geirrt, habe keine klaren Gedanken fassen können und sich verfolgt gefühlt.
Schließlich sei er bei seinen Großeltern gelandet, wo er zunächst habe schlafen wollen, sagte der Richter. Schließlich habe er sich aber auch dort bedroht gefühlt und die Wohnung verlassen wollen. Die Großeltern, die nicht im Umgang mit psychisch Kranken geschult waren, versuchten ihn daran zu hindern. "Das führte zur Tragödie", sagte Miczajka.
Rechtlich sei die Tötung des Großvaters als Totschlag, der Angriff auf die Großmutter als gefährliche Körperverletzung zu bewerten, sagte der Richter. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung den Angriff auf den Großvater als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet hatte.
Aufgrund der Erkrankung des 24-Jährigen sei es in der Verhandlung aber nicht um die Schuldfrage gegangen, sondern um die Frage, ob er für die Allgemeinheit gefährlich sei, sagte der Richter. Tatsächlich habe die Kammer festgestellt, dass solch schwerwiegende Taten auch für die Zukunft zu erwarten seien, wenn er nicht behandelt werde.
Aufgrund der Intelligenz und der Sozialisierung des Beschuldigten gebe es aber berechtigte Hoffnung, dass er mit den passenden Medikamenten eines Tages ein normales Leben führen könne. "Ich glaube, Sie packen das", sagte Miczajka am Ende seiner Begründung in Richtung des 24-Jährigen. "Sie sollten sich nicht zu große Schuldgefühle machen - Sie hätten das aus eigener Kraft vermutlich nicht verhindern können."
A.AlHaj--SF-PST