-
"Grönland-Moment": Macron sieht "tiefgreifenden geopolitischen" Bruch
-
NBA: Heftige Schlägerei bei Charlotte gegen Detroit
-
Interview: Macron hält weiter an deutsch-französischem Kampfjet FCAS fest
-
Interview: Macron will "Dialog mit Russland wieder aufnehmen"
-
Deutschland verbessert sich in Korruptions-Index - Kritik an "Bürokratieabbau"
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback - Schröder glanzlos
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback
-
Vor dem Rodel-Krimi: Taubitz setzt auf "Pizza oder Pasta"
-
Südkorea: Razzia bei Geheimdienst nach Eindringen von Drohne in Nordkorea
-
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten Sozialstaat nicht mehr für finanzierbar
-
Bayern wollen nach Berlin: "Es geht ums Ganze"
-
Wehmut nach Gold: Raimund trauert Lindvik-Freundschaft nach
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz Kältewelle fünftheißester Januar überhaupt
-
Offizielles Wahlergebnis: Japans Regierungspartei erreicht Zweidrittel-Mehrheit
-
Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös
-
Prien und Dobrindt stellen Studie zu Dunkelfeld bei Gewaltvorfällen vor
-
Trump droht Ottawa mit Stopp der Eröffnung von Brücke zwischen Kanada und den USA
-
Epstein-Affäre: Grüne Bundestagsfraktion fordert Nachforschungen in Deutschland
-
US-Außenminister Rubio reist am Sonntag nach Ungarn
-
Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" stärker fördern
-
Sterbeurkunde: Kanadische Schauspielerin Catherine O'Hara starb an Lungenembolie
-
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
-
"Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz: Vonn "bereut nichts"
-
Skistar Vonn berichtet: "Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz
-
Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig
-
Diplomatenkreise: USA übergeben zwei wichtige Nato-Kommandoposten an Europäer
-
Trotz Festnahme von Vertrautem: Nobelpreisträgerin Machado will nach Venezuela zurück
-
Märchenhafter Raimund fliegt zum Olympiasieg
-
US-Prozess zu Social-Media-Sucht beginnt mit Eröffnungsplädoyers in Los Angeles
-
Epstein-Komplizin Maxwell verweigert Aussage und fordert Begnadigung durch Trump
-
Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew
-
Doppelsieg möglich: Taubitz führt knapp vor Fräbel
-
Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan
-
US-Vizepräsident JD Vance besucht Armenien und Aserbaidschan
-
Doppelsieg möglich: Fräbel führt vor Taubitz
-
Deutsche NHL-Stars auf dem Eis - Kapitänsteam um Draisaitl
-
Trotz Streik: Pokalspiel in München findet statt
-
Frankreichs Zentralbankchef Villeroy de Galhau tritt zurück
-
Erneute OP bei Skistar Vonn
-
Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
-
Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab
-
Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg
-
Epstein-Affäre: Schottischer Labour-Chef fordert Starmer zum Rücktritt auf
-
Mecklenburg-Vorpommern: Polizei erwischt Einbrecher auf Rügen in Badewanne
-
Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Fast vier Jahre Haft in Stuttgart
-
"Französische Lebensart": Macron will Wein-Exporte steigen
-
Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Bahn lädt zu Sicherheitsgipfel ein
-
40-Jährige tot in Berliner Park entdeckt - Tatverdächtiger festgenommen
-
PKK-Aktivistin in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
US-Vizepräsident JD Vance zu Besuch in Armenien eingetroffen
Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit
Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen das soziale Netzwerk X international nicht zuständig, wenn es sich nicht ausdrücklich um Verbraucherklagen handelt. Das Berliner Kammergericht bestätigte mit einem am Freitag verkündeten Urteil eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform zurück. (Az 10 U 104/24)
Die Klägerinnen wollten erreichen, dass X untersagt wird, sechs Postings weiter zu verbreiten. Diese seien volksverhetzend, schürten Hass und verstießen gegen die Richtlinie zu Gewaltandrohung. Die beklagte Plattform hielt dagegen, dass die Berliner Gerichte international nicht zuständig seien, weil X seine Niederlassung in Irland habe und die Klägerinnen keine Verbraucherinnen im Sinn einer entsprechenden EU-Verordnung seien.
Das Berliner Landgericht folgte mit seinem Urteil im vergangenen Jahr dieser Ansicht. Das Kammergericht bestätigte dies nun in der Berufungsverhandlung. Der zuständige Senat sieht demnach den Erfüllungsort in Irland. Zudem gehe es nicht um eine Verbrauchersache, denn eine der Klägerin habe dem Gericht nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Daran bestünden aufgrund ihrer Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin Zweifel.
Die Klage der anderen Klägerin ist demnach unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe. Dies sei aber nur zulässig, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
X.Habash--SF-PST