
-
OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig
-
Trump bestreitet Uran-Verlagerung im Iran und wirft Medien "Hexenjagd" vor
-
Tote Frau in ausgebranntem Auto in Gütersloh: Ehemann unter Totschlagsverdacht
-
Kein Wechsel: Ronaldo verlängert bei Al-Nassr bis 2027
-
Wadephul verteidigt im Bundestag israelisches Vorgehen - Kritik aus SPD und Grünen
-
Beamtenbund: Langjähriger Bundesvorsitzender Silberbach gestorben
-
Neuer Digitalpakt für Schulen: Länder dringen auf raschen Abschluss
-
Prozess gegen Weihnachtsmanndarsteller wegen Schlags mit Rute eingestellt
-
Prozess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund begonnen
-
Legehennenstall mit tausenden Tieren brennt in Niedersachsen
-
Wadephul rechtfertigt Stopp von Zahlungen für Seenotrettung - Kritik von Beteiligten
-
Betrunkener fährt in Mannheim mit E-Scooter über Autobahn
-
Chamenei droht bei Angriffen auf den Iran mit Attacken auf US-Stützpunkte
-
80 Jahre UNO: Baerbock mahnt Reformen und Rückbesinnung auf Gründungsziele an
-
Hochzeitsgäste von Jeff Bezos und Lauren Sanchez treffen in Venedig ein
-
Merz' erster EU-Gipfel: Härtere Migrationspolitik und baldige Zollabkommen
-
Mehr Hardliner in AfD: Zahl von Rechtsextremisten in Baden-Württemberg gestiegen
-
Explosion bei Panzerwartung in Bundeswehrkaserne: Ein Toter in Niedersachsen
-
Bundestag verlängert mit Stimmen von Koalition und Grünen Mietpreisbremse
-
Fettbrand in Wohnung von Mutter nahe Ulm ausgelöst: Haftstrafe rechtskräftig
-
Anklage gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär erhoben
-
Sánchez spricht von "katastrophaler Völkermordsituation" im Gazastreifen
-
Kim am Pool: Nordkoreas Machthaber weiht riesige Ferienanlage ein
-
Rentenpläne von Ministerin Bas: IG Metall und Linke warnen vor Altersarmut
-
Verbotene Budapester "Pride Parade": Ungarn warnt EU-Vertreter vor Teilnahme
-
71-Jähriger stirbt bei Gewaltverbrechen: Vier vorläufige Festnahmen in Hannover
-
Zehn Jahre Haft in Prozess um eingemauerte Leiche in Stuttgart
-
Weißes Haus weist Spekulationen über mögliche Uran-Verlegung im Iran zurück
-
RWI: Mehr als jedes zweite Krankenhaus schreibt Verluste
-
Bundestag beschließt Wachstumsbooster - Klingbeil: "Klares Signal" für Wirtschaft
-
Mord an Ukrainerinnen in Baden-Württemberg: Lebenslang für Ehepaar rechtskräftig
-
Tödlicher Unfall bei Ausgrabungen in Baden-Württemberg: Sechs Männer angeklagt
-
Klagen gegen Übernahme von Eon-Kraftwerken durch RWE scheitern vor EuGH
-
30 Jahre alter Cold Case in Nordrhein-Westfalen gelöst: Vermisster Mann lebt
-
Merz sucht Schulterschluss mit Hardlinern in Migrationsfragen
-
Polizist bei Einsatz in Baden-Württemberg verletzt - Beamte erschießen Messerangreifer
-
Krankenkasse DAK warnt vor neuen Beitragssprüngen bei Gesundheit und Pflege
-
Rainer kommt auf Bauerntag zahlreichen Forderungen der Landwirte entgegen
-
Eisbären Berlin verlängern mit Erfolgstrainer Aubin
-
Europäischer Gerichtshof: Kein Bio-Logo für medizinischen Salbeitee
-
Wadephul: Ende der iranischen Zusammenarbeit mit IAEA wäre "völlig falsches Signal"
-
Bundesinstitut: Bislang rund 330.000 Menschen in Organspenderegister verzeichnet
-
"Dune"-Regisseur Denis Villeneuve dreht neuen "James Bond"
-
Zollstreit: Merz fordert EU-Kommission zu schneller Einigung mit US-Trump auf
-
43-Jährige in Brandenburg getötet: Tatverdächtiger in Berlin festgenommen
-
IG Metall bezeichnet geplante Absicherung des Rentenniveaus als zu niedrig
-
Merz bei seinem erstem EU-Gipfel: Europa steht vor "entscheidenden" Wochen
-
Stimmung in der Autoindustrie bleibt trotz verbesserter Erwartungen im Tief
-
Bundestag beschließt "Wachstumsbooster" - Nun Bundesrat am Zug
-
Opposition zum "Wachstumsbooster": Vorwürfe des Wortbruchs und der Zögerlichkeit

Mord an Ukrainerinnen in Baden-Württemberg: Lebenslang für Ehepaar rechtskräftig
Nach der Ermordung zweier ukrainischer Frauen in Baden-Württemberg ist das Urteil gegen die Täterin und den Täter, ein Ehepaar, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Verurteilung des Ehemanns zu lebenslanger Haft. Das Landgericht Mannheim hatte im Februar auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was der BGH ebenfalls bestätigte. (Az. 1 StR 227/25)
Die Ehefrau hatte das Mannheimer Urteil akzeptiert und war nicht vor den BGH gezogen. Die Eheleute hatten im März 2024 eine aus der Ukraine geflüchtete Frau und ihre erwachsene Tochter getötet, um deren Baby zu entführen. Dem Urteil zufolge wünschte sich das Ehepaar eine kleine Tochter.
Über soziale Netzwerke nahmen sie Kontakt zu der schwangeren 27-Jährigen auf, die mit ihrer 51 Jahre alten Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch wohnte. Nach der Geburt des Babys beschloss das Ehepaar, die beiden Frauen zu töten und den Säugling als das eigene Kind auszugeben.
Anfang März verabreichte das Paar den beiden Frauen nach einem Restaurantbesuch heimlich sedierende Medikamente in einem Getränk. Dann brachten sie die jüngere Frau nach Hause und die ältere, die unter starken Bewusstseinsstörungen litt, zu einem See nach Bad Schönborn. Dort tötete der Angeklagte sie durch mehrere Schläge mit einem Gummihammer auf den Kopf und warf die Leiche in den See.
Der 27-Jährigen sagte das Ehepaar, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe. Mit der jungen Frau und dem Baby fuhren sie an den Rheindamm in Hockenheim, wo der Mann die ebenfalls wegen der Medikamente beeinträchtigte 27-Jährige erschlug. Dann verbrannte er die Leiche.
Das Baby nahmen die Eheleute mit sich. Die Frau hatte zuvor bereits beim Standesamt eine Geburtsurkunde erschlichen, indem sie angab, das Kind zu Hause geboren zu haben. Kurz nach den Morden wurde zunächst die Leiche der Tochter am Rheindamm gefunden. Etwa zwei Wochen später fanden Polizeitaucher dann den zweiten Leichnam in dem See. Das Baby wurde unversehrt bei dem Ehepaar gefunden.
In dem Prozess in Mannheim gestanden die Angeklagten die Taten. Das Landgericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe sowie der Ermöglichung beziehungsweise Verdeckung einer Straftat erfüllt. Da es die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil.
E.Aziz--SF-PST