
-
Inmitten schwerer Wirtschaftskrise: Bolivien hat neuen Präsidenten gewählt
-
Nach Siebenmeterwerfen: U19-Handballer gewinnen WM-Titel
-
Mit Mühe: Augsburg beschert Wagner erfolgreiches Debüt
-
Macron: Russland verlangt nichts Anderes als die Kapitulation der Ukraine
-
Bösewicht in "Superman"-Filmen: Britischer Schauspieler Terence Stamp gestorben
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt hartes Vorgehen gegen Regierungskritiker an
-
Doppel-Triumph bleibt aus: Hockey-Frauen holen EM-Silber
-
Dramatisches Debüt für Kwasniok: Köln schlägt Regensburg
-
Elvedi erlöst wackeliges Gladbach gegen Delmenhorst
-
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Bolivien begonnen
-
Seenotretter bergen gekenterte Segler in Nordsee und Ostsee
-
Klingbeil: Kommende Woche wird sehr entscheidend für Zukunft der Ukraine
-
Proteste in Israel für Ende des Krieges im Gazastreifen und Freilassung der Geiseln
-
1390 Partien: Fluminense-Keeper Fabio stellt Spielrekord ein
-
Doppelpacker Doan: Frankfurt schlägt Fünftligist Engers
-
Vor Abflug nach Japan: Wadephul betont Bedeutung von Indopazifik
-
Flugbegleiterstreik beendet: Air Canada nimmt Flugverkehr schrittweise wieder auf
-
400 Kilometer entfernt vom Zielort: Verwirrter Autofahrer bei Boppard gestoppt
-
Merz und weitere europäische Spitzenpolitiker begleiten Selenskyj am Montag in Washington
-
Entlaufener Nasenbär sorgt in Sachsen für Polizeieinsatz
-
Kratzgeräusche im Schornstein: Feuerwehr in Niedersachsen rettet Schleiereule
-
Laschet lobt Trump-Putin-Gipfel: "Dynamik in die Diplomatie gekommen"
-
Studie: Vier Prozent der Deutschen ernähren sich vegetarisch - ein Prozent vegan
-
Rheinland-Pfalz: Drei Menschen sterben bei Verkehrsunfall durch Geisterfahrerin
-
Trapp vor Abgang - Koch neuer Eintracht-Kapitän
-
Auto an Bahnübergang in Bayern von Zug erfasst: Zwei junge Männer sterben
-
Proteste in Israel für Ende des Kriegs im Gazastreifen und Freilassung der Geiseln
-
Lückenkemper kritisch: "Satz mit X, das war überhaupt nix"
-
Umwelthilfe: In deutschen Großstädten gibt es nur wenige Busspuren
-
Absturz von Leichtflugzeug in Nordrhein-Westfalen: Zwei Insassen sterben
-
Tor und Vorlage: Joker Messi führt Miami bei Comeback zum Sieg
-
Große körperliche Probleme: Zverev verpasst Cincinnati-Finale
-
Hunderte Flüge gestrichen: Flugbegleiter-Streik legt Air Canada lahm
-
Deutsche Basketballer: Spiel verloren, Zuversicht gewonnen
-
Supercup nur der Anfang? Bayern jagen "dieses Gefühl"
-
Happy End aus Hollywood: Grambusch feiert emotionalen Abschied
-
Europäische Ukraine-Unterstützer beraten nach Gipfeltreffen von Trump und Putin
-
Europäische Unterstützer der Ukraine halten Videokonferenz ab
-
Bolivien wählt Präsidenten und Parlament - Zwei Rechts-Kandidaten in Umfragen vorn
-
Trump übergab Putin bei Gipfel "Friedensbrief" von First Lady Melania
-
Pro-demokratischer Ex-Abgeordneter aus Hongkong erhält in Australien Asyl
-
Nach Posts von Influencerin: USA stoppen Einreise von Menschen aus Gaza zur medizinischen Versorgung
-
Selenskyj: Russlands Verweigerung einer Waffenruhe "erschwert die Situation"
-
Neue Gewalt bei Protesten in Serbien
-
USA stoppen Einreise von Menschen aus Gazastreifen zur medizinischen Versorgung
-
Basketballer verpassen Überraschung im Supercup-Finale
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt Hausarrest für medizinische Untersuchungen
-
Erster Titel, aber koan Woltemade: Bayern holt den Supercup
-
Barca und Flick gewinnen Liga-Auftakt
-
Air Canada streicht wegen Flugbegleiter-Streiks hunderte Flüge

BGH: Off-Label-Einsatz von Medikament als Zwangsmaßnahme nur in engen Grenzen
Der sogenannte Off-Label-Einsatz eines grundsätzlich zugelassenen Medikaments im Rahmen einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ist nur unter eng definierten Voraussetzungen zulässig. Arzt und Betreuer können zusammen gegen den Willen der Betroffenen entscheiden - aber nur, wenn es eine medizinisch-wissenschaftliche Übereinstimmung gibt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag erklärte. Es ging um den Fall einer Frau mit einer wahnhaften Störung. (Az. XII ZB 361/24)
Sie hat eine Betreuerin. Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Dafür gelten allerdings hohe Hürden.
Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen.
Am BGH ging es nun nicht um die Zwangsbehandlung an sich, sondern um den Einsatz eines Medikaments in anderer Form als bislang in der Zulassung vorgesehen, was off-label genannt wird. Der Frau sollte ein Medikament verabreicht werden, das unter anderem gegen Psychosen wirkt. Das Amtsgericht Berlin-Wedding genehmigte die Zwangsbehandlung im Juni 2024 und erlaubte zunächst auch, dass das Mittel in den Muskel gespritzt werden dürfe, wenn die Patientin es nicht einnehmen wolle.
Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Berliner Landgericht ein. Dieses änderte die Entscheidung des Amtsgerichts im Juli ab. Es genehmigte die Injektion in den Muskel nicht. Der Verfahrenspfleger wandte sich mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH, der nun aber die Entscheidung des Landgerichts bestätigte.
Wenn der Arzt und der für den Betroffenen handelnde Betreuer es gemeinsam entscheiden, kann ein Arzneimittel demnach off-label eingesetzt werden. Wenn sie gegen den Willen des Betroffenen so entscheiden, muss das aber auf einer medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage geschehen. Diese könne sich etwa aus Empfehlungen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften ergeben, wie der BGH ausführte. Dabei müssten die Leitlinien der führenden medizinischen Gesellschaften beachtet werden.
O.Mousa--SF-PST