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Mordfall Hanna: Landgericht Traunstein hebt Haftbefehl gegen Verurteilten auf
Der im Mordfall Hanna in Bayern wegen Mordes verurteilte Sebastian T. kommt vorerst wieder auf freien Fuß. Die zuständige Kammer des Landgerichts Traunstein hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten am Freitag auf, weil sie derzeit keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht, wie das Gericht mitteilte. Ihren Beschluss begründete die Kammer damit, dass aufgrund der Aussagen eines forensisch-psychologischen Sachverständigen "nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage" davon auszugehen sei, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle.
Das Landgericht Traunstein hatte T. im März vergangenen Jahres wegen Mordes zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil im April dieses Jahres auf und verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht, wo er nun erneut verhandelt werden muss.
Die 23 Jahre alte Studentin war nach einem Besuch des Musikklubs "Eiskeller" in Aschau Anfang Oktober 2022 tot aus dem Fluss Prien geborgen worden. Der damals 20-jährige Angeklagte war zur nächtlichen Tatzeit als Jogger vorbeigekommen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein sprach damals von einer "Spontantat".
Die Richter am Landgericht Traunstein kamen in dem Indizienprozess zu dem Schluss, dass der Tod der jungen Frau kein Unfall, sondern Mord war. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte selbst schwieg im Prozess. Dem damaligen Urteilsspruch zufolge sollte er die Tat aber gegenüber Freunden und einem Mithäftling gestanden haben. Das Gericht hielt diese Geständnisse auch für glaubwürdig.
Nach Überzeugung des Gerichts sollte der als verschlossen geltende junge Mann, der noch keine sexuellen Erfahrungen hatte, Hanna aus sexuellen Motiven überfallen und in den Fluss geworfen haben, wo sie ertrank. Zu einer Vergewaltigung Hannas kam es nicht. Nach Ansicht der Verteidigung könnte Hanna hingegen in den Fluss gefallen und ertrunken sein. Sie plädierte in dem Indizienprozess auf Freispruch.
Q.Jaber--SF-PST