-
Staffel im Hinterkopf: "Partymaus" Taubitz gibt nur "Halbgas"
-
"Extrem bitter" und "sehr stolz": Gefühlschaos bei der Hertha
-
EU und Australien schließen offenbar Verteidigungspakt
-
Shiffrin: "Muss in der kurzen Zeit lernen"
-
Unterstützung für Heraskewytsch: "Wäre fast ein Skandal"
-
"Völlig falsch": Lägreid-Geständnis überlagert Botn-Sieg
-
Albanien: Mehrere Verletzte bei regierungskritischen Protesten
-
Prozess um tödliche Schüsse auf saarländischen Polizisten beginnt in Saarbrücken
-
Dritte und entscheidende Verhandlungsrunde in Ländertarifkonflikt in Potsdam
-
Bundesaußenminister Wadephul empfängt Kollegen aus zentralasiatischen Staaten
-
EU-Verteidigungsminister beraten über militärische Unterstützung der Ukraine
-
Merz reist zu Industriegipfel nach Belgien
-
Druck auf Iran: Netanjahu trifft Trump in Washington
-
Videos in Onlinediensten zeigen Anti-Chamenei-Sprechchöre in Teheran
-
US-Medien: Britney Spears verkauft Rechte an ihrer Musik für 200 Millionen Dollar
-
Portugals Innenministerin nach Kritik an Umgang mit tödlichen Stürmen zurückgetreten
-
Marine-Inspekteur warnt vor wachsender russischer Bedrohung auf See
-
Ausgeträumt: Freiburg wirft Hertha aus DFB-Pokal
-
Trump will noch in dieser Woche eine der wichtigsten Klimaschutz-Grundlagen kippen
-
Liga-Restart: Flensburg unterliegt Gummersbach klar
-
Kolumbiens Präsident Petro nach eigenen Angaben knapp einem Attentat entgangen
-
Entführte Mutter von US-Moderatorin: Bilder von Überwachungskamera zeigen Maskierten
-
"Gestapo"-Methoden: ICE-Chef wehrt sich im Kongress gegen harte Vorwürfe
-
"Friedensbemühungen": Vance besucht nach Armenien auch Aserbaidschan
-
Nur Rang vier: Raimund geht mit Mixed-Team leer aus
-
Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen
-
Souverän zum Happy End: Rodlerin Taubitz gewinnt Olympia-Gold
-
Gewerkschaften rufen für Donnerstag zu Streik bei Lufthansa auf
-
Heraskewytsch will verbotenen Helm im Wettkampf tragen
-
DEB-Routinier Müller: "Ich akzeptiere die Entscheidung"
-
Bundeskabinett befasst sich mit EU-Regeln für Künstliche Intelligenz
-
Treffen mit De-facto-Herrscher und Fußball: Prinz William besucht Riad
-
US-Handelsminister Lutnick räumt Besuch auf Epstein-Insel ein
-
Taubitz auf Goldkurs - Drama um Fräbel
-
Treibstoffkrise: Auswärtiges Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab
-
Fußballspieler Ribéry will Anzeige wegen Dokument in Epstein-Akten erstatten
-
Grünes Licht aus Brüssel: Google darf Cyber-Sicherheitsfirma Wiz übernehmen
-
Bundesozialgericht: Immer mehr und längere KI-generierte Klagen
-
Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt
-
Verluste bei Modemarke Gucci sorgen für Gewinneinbruch bei Luxuskonzern Kering
-
Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
-
Franzose in U-Haft: 89 Jugendliche in Deutschland und anderen Ländern missbraucht
-
Russland kündigt Einschränkungen bei Nutzung von Telegram an
-
Hamburg: Bauarbeiter stirbt nach Sturz von rund fünf Meter hohem Gerüst
-
Betrug mit Coronatests in Millionenhöhe: Fast dreieinhalb Jahre Haft in Hannover
-
Kaputte Medaillen: Organisatoren der Olympischen Winterspiele bieten Reparatur an
-
Kauft Lauch: Französische Supermärkte unterstützen Gemüsebauern
-
Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken
-
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
-
Einzel: Nawrath verpasst Medaille knapp
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
Im Streit um zwei Grundstücke in Hamburg muss das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt noch einmal entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Urteile auf und verwies sie zur neuen Verhandlung zurück, wie es am Dienstag mitteilte. Die Grundstücke liegen in den Gebieten Mitte Altona und Billebogen. (Az. 4 C 4.24)
Dort galten Verordnungen, die der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumten. Wurde dort ein Grundstück verkauft, konnte die Stadt es kaufen und so ihre städtebaulichen Vorstellungen besser durchsetzen. Die klagenden Firmen verkauften im Mai 2021 ihre Grundstücke an andere, neu gegründete Firmen mit jeweils demselben Gesellschafter wie bei der Verkäuferfirma.
In einem Fall übte die Stadt ihr Vorkaufsrecht aus, im anderen Fall gab die Firma eine Abwendungserklärung ab. Das bedeutet, dass sie bestimmte Auflagen akzeptiert. Die Firmen klagten außerdem gegen den Kauf durch die Stadt - vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit Erfolg.
Die Hamburger Gerichte gingen davon aus, dass die Verkäufe der Firmen keine Kaufverträge mit Dritten waren. Denn es gehe nur um eine Verschiebung von Vermögen derselben Menschen. Damit die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben dürfe, müsse aber ein Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegen.
Die Stadt wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Lage nun anders beurteilte. Es handle sich in solchen Fällen auch dann um einen Kaufvertrag mit einem Dritten, wenn Verkäufer und Käufer jeweils Einmannfirmen mit demselben alleinigen Anteilseigner seien. Die Firmen hätten sich selbst für dieses Vorgehen entschieden.
Über die Fälle selbst entscheiden konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht, weil noch Feststellungen fehlten. Das Oberverwaltungsgericht muss nun herausfinden, ob die Vorkaufsrechte im Übrigen rechtmäßig ausgeübt wurden.
B.Mahmoud--SF-PST